Herzlich Willkommen!
Nein, wir können nicht alles, wirklich nicht. Deshalb haben wir uns auf das spezialisiert, was wir wirklich gut können: Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Notariat - und noch ein wenig mehr.
Langjährige Konzentration auf das Arbeitsrecht, verbunden mit kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung prägen unsere Arbeit. Deshalb sind wir Experten und bieten Ihnen nur das an, von dem wir selbst überzeugt sind.
Wir freuen uns, dass wir uns Ihnen vorstellen dürfen. Gerne möchten wir Ihnen darstellen, wer wir sind, wie wir arbeiten und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Ziele zu verwirklichen.
Ihre Rechtsanwälte Mosebach & Partner
Aktuelle Hinweise des Bundesarbeitsgerichts (www.bundesarbeitsgericht.de)
- Pressemitteilung: Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts
- Pressemitteilung: Mitteilung zum Verfahren - 9 AZR 443/10 -
- Urteil: Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 18.10.2011, 1 AZR 335/10.
- Urteil: Altersdiskriminierung bei Überleitung in den TVöD
- Urteil: Auslegung einer Betriebsvereinbarung - Anspruch auf Entgelterhöhung