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Nein, wir können nicht alles, wirklich nicht. Deshalb haben wir uns auf das spezialisiert, was wir wirklich gut können: Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Notariat - und noch ein wenig mehr.
Langjährige Konzentration auf das Arbeitsrecht, verbunden mit kontinuierlicher Fort- und Weiterbildung prägen unsere Arbeit. Deshalb sind wir Experten und bieten Ihnen nur das an, von dem wir selbst überzeugt sind.
Wir freuen uns, dass wir uns Ihnen vorstellen dürfen. Gerne möchten wir Ihnen darstellen, wer wir sind, wie wir arbeiten und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Ziele zu verwirklichen.

 
Ihre Rechtsanwälte Mosebach & Partner

 
 
 
 

 


VG Berlin: Urlaubsabgeltung für Beamte bei Ruhestand nach Dienstunfähigkeit

Auch Beamte sollen Anspruch auf Abgeltung des europarechtlichen Mindesturlaubes haben, wenn sie vor ihrem Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit ihren Urlaub nicht mehr in Anspruch nehmen konnten.

BVerwG: Informationsrechte des Personalrats bei betrieblichem Eingliederungsmanagement

Der Dienststellenleiter hat dem Personalrat auf dessen Anforderung auch ohne vorherige Zustimmung des Betroffenen mitzuteilen, welche Beschäftigten innerhalb einer Jahres mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. Darüber hinaus ist der Dienststellenleiter verpflichtet, dem Personalrat das Anschreiben an die betroffenen Beschäftigten zur Kenntnis zu geben.

BAG: Bezeichnung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag des öffentlichen Dienstes nur deklaratorisch

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine ständige Rechtsprechung bestätigt, nach der die Bezeichnung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag oder eine Eingruppierungsmitteilung von Angestellten des öffentlichen Dienstes keinen vertraglichen Anspruch der Angestellten auf Vergütung nach der genannten Vergütungsgruppe zur Folge haben soll.

BAG: Beweislast bei korrigierender Rückgruppierung

Die Beweislast für eine korrigierende Rückgruppierung liegt zunächst beim Arbeitgeber. Dieser muss die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe nachweisen.(BAG v. 24.09.2008 - 4 AZR 685/07)

BAG: Gleichbehandlung bei Betriebsübergang und betrieblicher Altersversorgung

Betriebsparteien dürfen in einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung zwischen Neueinstellungen und im Wege des Betriebsüberganges hinzukommenden Mitarbeitern unterscheiden und die betriebliche Altersversorgung auf neu eintretende Mitarbeiter beschränken.

BAG: Ersatz von Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Betriebsratsmitglieder

Alleinerziehende Betriebsratsmitglieder haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz der Betreuung ihrer Kinder, wenn diese erforderlich sind, damit das Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben wahrzunehmen hat.

BAG: Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung bei Wegfall der Geschäftsgrundlage

Die Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung wird nicht durch einen etwaigen Wegfall der Geschäftsgrundlage ausgeschlossen.

BAG: Sozialplanansprüche in der Insolvenz bei Masseunzulänglichkeit

Sozialplanansprüche sind in der Insolvenz wertlos, wenn der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.

BAG: Kinderbezogener Ortszuschlag auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft

Wenn ein Tarifvertrag die Zahlung eines kinderbezogenen Ortszuschlages an Stiefkinder des Arbeitnehmers vorsieht, haben auch Arbeitnehmer, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, Anspruch auf Zahlung des kinderbezogenen Ortszuschlages

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