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Wir freuen uns, dass wir uns Ihnen vorstellen dürfen. Gerne möchten wir Ihnen darstellen, wer wir sind, wie wir arbeiten und wie wir Ihnen helfen können, Ihre Ziele zu verwirklichen.

 
Ihre Rechtsanwälte Mosebach & Partner

 
 
 
 

 


BAG: Gewerkschaftseintritt eines Mitarbeiters nach Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband

Arbeitnehmer können die Geltung von Tarifverträgen auch nach Austritt des Arbeitgebers
aus dem Arbeitgeberverband durch Eintritt in die zuständige Gewerkschaft herbeiführen,
solange die Phase der Nachbindung (§ 3 Abs. 3 TVG) fortdauert.

BAG: Berechnung der Sozialplanabfindung von Teilzeitbeschäftigten

Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich die Höhe einer Sozialplanabfindung nach der zuletzt bezogenen Monatsvergütung richtet. Es kann aber auch vereinbart werden, dass in solchen Fällen, in denen sich die Arbeitszeit in der näheren Vergangenheit verändert hat, eine die gesamte Betriebszugehörigkeit erfassende Durchschnittsbetrachtung vorgenommen wird.

BAG: Unwirksamkeit einer Verpflichtung zum Beitritt und Verbleib im Arbeitgeberverband

Ein Arbeitgeber kann sich nicht rechtswirksam verpflichten, Mitglied des Arbeitgeberverbandes zu werden und dieses auch zu bleiben.

BAG: Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei betrieblicher Altersversorgung

Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragene Lebenspartnerschaften sind bezüglich der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich der Ehe gleichzustellen. Das hat jedoch keine uneingeschränkte Rückwirkung zur Folge.

BAG: Schichtarbeit im Sinne von § 7 Abs. 2 TVöD

Schichtarbeit im Sinne von § 7 Abs. 2 TVöD setzt nicht voraus, dass die in der Bestimmung von § 7 Abs. 2 TVöD genannte Zeitspanne von mindestens 13 Stunden an einen bestimmten Wochentag erreicht wird.

BAG: Vereinbarung über Fiktion einer Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrates zu einer Maßnahme gem. § 99 BetrVG

Betriebsrat und Arbeitgeber können nicht wirksam vereinbaren, dass die Zustimmung des Betriebsrates zu einer Maßnahme im Sinne von § 99 BetrVG nach Fristablauf als verweigert gilt, wenn über die Maßnahme keine Einigung erzielt werden kann.

BAG: Sachgrundlose Befristung mit anderen Konzernunternehmen

Der sachgrundlosen Befristung eines Arbeitsverhältnisses steht es nicht entgegen, dass der Mitarbeiter zuvor mit einem anderen Konzernunternehmen einen sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag vereinbart hatte. Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeiter weiterhin dieselbe Tätigkeit verrichtet, sofern der Wechsel des Vertragsarbeitgebers nicht ausschließlich dazu diente, um das Zuvorbeschäftigungsverbot von § 14 Abs 2 Satz 2 TzBfG zu umgehen.

BAG: Betriebsparteien können dritte Unternehmen nicht verpflichten

Eine Betriebsvereinbarung, die zwischen einem Arbeitgeber und seinem Gesamtbetriebsrat anlässlich der Überleitung von Beschäftigten zu einem anderen Unternehmen vereinbart wird, bindet das aufnehmende Unternehmen nicht.

BAG: Belehrung nach gem. § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX für betriebliches Eingliederungsmanagement erforderlich

Das Bundesarbeitsgericht hat die Anforderungen an Art und Weise der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements klargestellt und verdeutlicht, dass ein ordnungsgemäßes Angebot des Arbeitgebers zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX auch die Belehrung des Mitarbeiters über die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements und über Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten erfordert.

BAG: Strafhaft als Kündigungsgrund

Eine personenbedingte Kündigung kann regelmäßig auf die Verbüßung einer Haftstrafe gestützt werden, wenn zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung noch eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren zu verbüßen ist und eine vorherige Entlassung nicht sicher erwartet werden kann.

BAG: Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung

Der Ausgleich bestehender Vergütungsunterschiede kann die Ungleichbehandlung von Mitarbeitern bei betrieblichen Entgelterhöhungen rechtfertigen. Dem Arbeitgeber obliegen bei solchen Ungleichbehandlungen allerdings umfangreiche Offenbarungspflichten. Darüber hinaus kann das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates einer Ungleichbehandlung entgegenstehen.

BAG: Eigenkündigung kann Sozialplanansprüche ausschließen

Arbeitnehmer, die während laufender Sozialplanverhandlungen eine Eigenkündigung aussprechen, müssen bei den Abfindungsansprüchen im Sozialplan nicht berücksichtigt und können vom Geltungsbereich des Sozialplans ausgenommen werden.

BAG: Verwirkung des Rechts zum Widerspruch gegen den Betriebsübergang

Wenn die Unterrichtung des Arbeitnehmers über einen Betriebsübergang den gesetzlichen Anforderungen von § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt, beginnt die Frist zur Ausübung des Widerspruchsrechts von § 613a Abs. 6 BGB nicht, so dass der Widerspruch auch später noch ausgeübt werden kann. Allerdings kann das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers verwirken. Eine solche Verwirkung hat das Bundesarbeitsgericht regelmäßig angenommen, wenn der Mitarbeiter über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses disponiert, beispielsweise indem eine Kündigung vorbehaltlos akzeptiert wird. Das gilt nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes aber dann nicht, wenn die Hinnahme der Kündigung als Teil einer Vorruhestandsregelung bereits mit dem Betriebsveräußerer abgesprochen wurde.

BAG: Keine Anrechnung fiktiver, abschlagsfreier Rente bei Gesamtversorgung der Techniker Krankenkasse

Bei dem Gesamtruhegeld, welches Angestellte der Techniker Krankenkasse, deren Beschäftigungsverhältnis vor dem 01.05.1977 begonnen hat, zu beanspruchen haben, wird lediglich die tatsächlich gezahlte Rente und nicht die fiktive, abschlagsfreie Rente in Abzug gebracht.

BAG: Gewerkschaftlicher Beseitigungsanspruch bei tarifwidriger Betriebsvereinbarung

Sieht eine Betriebsvereinbarung abweichend vom im Betrieb geltenden Tarifvertrag eine längere wöchentliche Arbeitszeit vor, kann die tarifschließende Gewerkschaft vom Arbeitgeber die Unterlassung der Anwendung der Betriebsvereinbarung verlangen. Der den Arbeitnehmern aufgrund der Betriebsvereinbarung eintretende Schaden kann von der Gewerkschaft jedoch nicht im eigenen Namen für die Arbeitnehmer geltend gemacht werden.

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