Das Arbeitsrecht folgt seinen eigenen Regeln - wir kennen sie!

Kündigungen, Abmahnungen und Entgeltforderungen: Das sind nur Teilbereiche des Arbeitsrechts. Aber es gehört viel mehr dazu: Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan, Umstrukturierungen, Betriebsübergang. Lernen Sie unser umfangreiches Leistungsspektrum im Arbeitsrecht kennen, damit Sie sehen, wir wir Ihnen helfen können.

Abmahnung

Da eine Abmahnung nach Auffassung der Rechtsprechung in die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers eingreift, ist es für Sie als Arbeitgeber von elementarer Bedeutung, eine Abmahnung gerichtsfest zu formulieren und darin nur ein tatsächliches, nachweisbares und vertragswidriges Verhalten zu berücksichtigen, kann doch anderenfalls eine Abmahnung auch dann, wenn der Mitarbeiter sich tatsächlich falsch verhalten hat, aus formalen Gründen unwirksam und damit - mit den Worten der Arbeitsgerichtsbarkeit - rechtswidrig sein.

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage einer vielleicht Jahrzehnte währenden Rechtsbeziehung und - ist er erst einmal vereinbart - kaum noch zu verändern. Seit der großen Schuldrechtsreform, die zu einer Geltung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Arbeitsverträge führte, stellt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung immer höhere Anforderungen und legt Arbeitsverträge im Zweifel stets zu Lasten des Arbeitgebers aus. Gleichzeitig zwingen fortwährende Änderungen der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und die wechselhafte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts trotz der damit verbunden Schwierigkeiten immer wieder zu einer Anpassung der Arbeitsverträge.

Arbeitszeugnis

Dass ein Arbeitszeugnis "wohlwollend und qualifiziert" sein soll, ist allgemein bekannt. Dass sich jeder Arbeitnehmer gegen die Wertung, er habe sich "stets bemüht", wehren wird, gleichermaßen. Gleichwohl kommt es immer wieder zu arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten über Inhalt und Form eines Arbeitszeugnisses. So hatte die Rechtsprechung nicht nur über übliche Formulierungen zu entscheiden, sondern auch darüber, ob das Arbeitszeugnis vom Arbeitnehmer abzuholen oder vom Arbeitgeber per Post zu versenden ist, wer das Zeugnis unterzeichnen darf und wie die Unterschrift zu leisten ist (nicht zu groß und nicht zu klein).

Betriebsverfassungsrecht

Für die betriebliche Arbeit ist das Betriebsverfassungsgesetz längst zentrales Element der Rechtsgestaltung. Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bei Einstellung, Eingruppierung, Versetzung oder Kündigung gehört ebenso dazu wie die Ausgestaltung sozialer Angelegenheiten.

Chefärzte

Chefärzte tragen in besonderer Weise Verantwortung für die Gestaltung und Erhaltung eines leistungsfähigen Krankenhauswesens. Dabei soll der Chefarzt in seiner Person heute nicht nur medizinischer Spezialist, sondern auch Betriebswirt und Personalmanager sein und die entsprechende Verantwortung tragen, obwohl ihm die dafür erforderlichen Kompetenzen häufig nicht übertragen werden. Trotz der höheren Verantwortung, die von Chefärzten getragen werden soll, wollen viele Krankenhausträger auch im Bereich der Chefarztvergütung andere Vergütungsstrukturen einführen.

Entgeltrahmenabkommen

In der Metallindustrie und verwandten Branchen wird in dieser Zeit das neue Entgeltrahmenabkommen (ERA), welches die bislang getrennten Entgelttarifverträge für Angestellte und Arbeiter ablöst, eingeführt.

Kündigung

Wenig ist so einschneidend wie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Sind Sie Arbeitnehmer, so kann Ihnen die wirtschaftliche Grundlage Ihres Lebens verloren gehen, wenn die Kündigung wirksam ist. Für den Arbeitgeber hingegen bedeutet eine unwirksame Kündigung ein erhebliches wirtschaftliches Risiko - zumal dann, wenn er nach einem langen Prozess das Entgelt für viele Monate nachzahlen muss, ohne dass der gekündigte Arbeitnehmer gearbeitet hat.

Umstrukturierungen

Einen besonderen Schwerpunkt unserer Tätigkeit stellt die arbeitsrechtliche Begleitung von Restrukturierungs- und Privatisierungsmaßnahmen einschließlich der Kollektivverhandlungen dar, häufig auch in enger Zusammenarbeit mit wirtschaftlichen Sachverständigen.

Verhandlungen

Natürlich helfen wir Ihnen gerne bei der Gestaltung von Verträgen. Aber der schönste Vertrag ist nichts wert, wenn er am Ende nicht von allen Parteien unterzeichnet wird. Und die andere Seite hat häufig andere Interessen - sonst hätten Sie uns nicht angesprochen.

Versetzung

Wie so oft, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit einer Versetzung im funktionierenden Arbeitsverhältnis nur selten. Wenn es aber Störungen gibt oder der Betriebsrat übergangen wird, stellt sich die Situation schnell anders dar. Dabei ist zwischen der individualrechtlichen und der kollektivrechtlichen Ebene zu unterscheiden.

Vertragsgestaltung

Gerne sind wir für Sie tätig, wenn Sie einen Prozess zu führen haben. Aber viele Prozesse könnten verhindert werden, wenn die vertraglichen Beziehungen in anderer Weise gestaltet worden wären. Aber wenn das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen ist, ist es häufig schon zu spät. Das gilt für Arbeitsverträge ebenso wie für Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne oder Tarifverträge.

Weiterbildung - auch für andere

Für uns stellt permanente Weiterbildung die Grundlage unserer Tätigkeit dar. Aber wir bilden uns nicht nur selbst weiter - wir bilden gerne auch Sie weiter.

Wir können vieles - aber nicht alles ...

Unsere umfangreiche Erfahrung und Fachkompetenz in allen arbeitsrechtlichen Fragen lässt uns auch unsere Grenzen erkennen: