Betriebsverfassungsrecht

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Für die betriebliche Arbeit ist das Betriebsverfassungsgesetz längst zentrales Element der Rechtsgestaltung. Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bei Einstellung, Eingruppierung, Versetzung oder Kündigung gehört ebenso dazu wie die Ausgestaltung sozialer Angelegenheiten.

Ob es um die Ordnung im Betrieb, die Verteilung der Arbeitszeit, Zahlung von Zulagen oder die Nutzung von EDV geht: Immer ist der Betriebsrat zu beteiligen und kann verlangen, an der betrieblichen Regelung mitzuwirken. Dabei unterstützen wir Sie bei Entwurf, Ausarbeitung und Verhandlung der Betriebsvereinbarungen.