Dr. Katrin Stoye

Rechtsanwältin (Bundesrepublik Deutschland).
Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Schwerpunkte: Arbeitsrecht, Handelsvertreterrecht
Telefon Sekretariat: 05 61 / 788099-18
Telefax Sekretariat: 05 61 / 788099-17
eMail: stoye [at] mosebach-partner [dot] de (PGP-Key downloaden)
- Geboren am 30.09.1977 in Northeim
- Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bonn
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Bonn
- Promotion im Arbeitsrecht 2006 (Universität Bonn; Prof. Dr. Wolfgang Däubler)
- Absolvierung der Fachanwaltslehrgänge für Steuerrecht und Arbeitsrecht 2006-2007
- Rechtsanwältin seit 2007; arbeitsrechtliche Beratung, Vertragsgestaltung und Prozessvertretung von Unternehmen sowie Arbeitnehmern in einer Wirtschaftsrechtskanzlei in Stuttgart und von 2008 bis 2011 in einer Arbeitsrechtsboutique in Reutlingen (besondere Tätigkeitsschwerpunkte: individuelles Arbeitsrecht und Handelsvertreterrecht)
- Eintritt in die Kanzlei Mosebach & Partner zum 01.01.2012
- Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2010
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltsverein
- Sozialverband VdK
Veröffentlichungen
- „Vorbeschäftigungsverbot bei Befristung faktisch abgeschafft“, Kommentar, in: „Wirtschaft in Ostwürttemberg“ 06/2011, S. 23
- „Handelsvertreter: kostenlose Überlassung von Mustern und anderen Hilfsmitteln“, in: Newsletter der IHK Bodensee-Oberschwaben vom 31.05.2011
- „Früherer Job kein Ausschlussgrund mehr – Bundesarbeitsgericht erweitert Möglichkeiten der sachgrundlosen Befristung“, erschienen in: Schwäbisches Tagblatt vom 21.05.2011, Haller Tagblatt vom 27.05.2011 und weiteren Tageszeitungen der Südwest Presse Ulm sowie bei der IHK Bodensee-Oberschwaben als Online-Dokument (Nr. 097350) unter dem Titel „Bundesarbeitsgericht erweitert Befristungsmöglichkeiten“
- „Handels- und Versicherungsvertreter: Der Ausgleichsanspruch – Gesetzliche Neuregelung“, in: „Wirtschaft in Ostwürttemberg“ 11/2009, S. 14-15, zusammen mit Dr. Gerhard Janasik; auch erschienen unter dem Titel „Neuregelung bringt Vorteile für Handelsvertreter – Vertriebsrecht: Änderung beim Ausgleichsanspruch“, bei der IHK Ulm und Bodensee-Oberschwaben, in WAB 12/2009, unter „Trends & Hintergründe“
- „Rechtsdogmatische und rechtspolitische Probleme des § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz - Ein Beitrag zur Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 14 Abs. 2 TzBfG sowie zur Entwicklung des Rechts der sachgrundlosen Befristungen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Neuerungen durch die Arbeitsmarktreformen der Jahre 2002 und 2003“, 300 Seiten, Verlag Peter Lang, Frankfurt am Main 2007, zugl. Dissertation 2006, Reihe "Recht der Arbeit und der sozialen Sicherheit“ (hrsg. v. Prof. Dr. Wolfgang Däubler), Band 23