Weiterbildung - auch für andere!

Für uns stellt permanente Weiterbildung die Grundlage unserer Tätigkeit dar. Aber wir bilden uns nicht nur selbst weiter - wir bilden auch Sie weiter. Wir sind als Dozenten für verschiedene Bildungseinrichtungen (FH, Verwaltungsseminar, Fortbildungsinstitute) tätig. Gerne bieten wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse speziell zugeschnittenes Seminar an - kostensparend bei Ihnen im Haus oder außer Haus, damit Sie sich ungestört von den Ablenkungen des Arbeitsalltages ganz auf das Thema konzentrieren können.

Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Liste der bereits geplanten oder durchgeführten Seminare und Fortbildungsveranstaltungen zur Verfügung, damit Sie sich einen Eindruck von unserem Leistungsspektrum verschaffen können. Wenn Sie Näheres zu einem Seminar wissen möchten, klicken Sie bitte auf den Titel. Wenn Sie Interesse an einem Thema haben, können Sie uns direkt ansprechen, auch wenn es sich um eine geschlossenen Veranstaltung handeln sollte.

Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat muss die Arbeit des Vorstandes sorgfältig und effizient überwachen. Um mit dem Vorstand Grundsatzentscheidungen beraten zu können, bedarf es fundierter fachlicher Kompetenz und eines branchenspezifischen Hintergrundwissens. Dies gilt in besonderer Weise für die Akteure der Mitbestimmung auf Unternehmensebene. Anhand praktischer Beispiele werden den TeilnehmerInnen aus mitbestimmungsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht die Prozeduren, Entscheidungssituationen und Handlungsmöglichkeiten im Aufsichtsrat aufgezeigt.

Erben & Vererben - Tücken, Tipps und Steuern

Werden zu Lebzeiten keine Regelungen getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Diese wird allerdings nicht immer zum gewünschten Ergebnis führen. Darüber hinaus führt die gesetzliche Erbfolge nicht selten zu unliebsamen Überraschungen. In der Veranstaltung sollen die Grundzüge des Erbrechts sowie dessen verborgene Tücken dargestellt werden. Darüber hinaus werden Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, mit denen man unliebsamen Rechtsfolgen vorbeugen kann.

Sozialauswahl - Der Teufel steckt im Detail

Die Sozialauswahl ist ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsrecht. Nach § 1 Abs. 3 KSchG ist eine Kündigung auch dann sozialwidrig und damit unwirksam, wenn zwar dringende betriebliche Gründe für eine Kündigung vorliegen, der Arbeitgeber aber bei der Auswahl der zu entlassenden Arbeitnehmer soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat. Die Notwendigkeit, eine Sozialauswahl vorzunehmen, setzt also in der Regel die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes voraus und ist nur bei betriebsbedingten Kündigungen erforderlich.

Workshop: Recht ist für alle gleich - oder?

Die Situation ist bekannt. Oft streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmer oder Betriebsräte und Unternehmen über ein und denselben Sachverhalt. Der Sachverhalt und die Rechtsquellen sind klar. Aber die Arbeitgeberargumente unterscheiden sich diametral zu den Arbeitnehmerargumenten.
Gibt es arbeitgeberfreundliche und arbeitnehmerfreundliche Kommentierungen zu ein und demselben Sachverhalt? Gibt es arbeitgeber- oder arbeitnehmerfreundliche Entscheidungen der Arbeitsgerichte? Wie bauen die Fachanwälte für Arbeitsrecht ihre unterschiedlichen Argumentationsketten auf? Welche Argumente sind in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder die Betriebsratsgremien von Bedeutung? Auf welche Strategie bauen die Prozessvertreter der Unternehmen ihre Positionen auf? Sind die Beteiligten nur Schachfiguren in einem undurchschaubaren Spiel?

Projekte - Motor des Wandels

Die Unternehmen der Versorgungswirtschaft sind konfrontiert mit einer zunehmenden Dynamik der Veränderungen im politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Umfeld. Deshalb muss ein Management des Wandels als zentrale Herausforderung der Unternehmensführung verstanden werden. Dabei spielen Flexibilität, Kreativität, Innovationsfähigkeit und -bereitschaft neben Geschwindigkeit und Entscheidungskompetenz eine wichtige Rolle.

Wirtschaftsausschuss und Aufsichtsrat - Betriebsverfassungsrechtliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen

Wirtschaftsausschuss und Aufsichtsrat sind wichtige Informations- und Beratungsgremien für alle wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens. In welchem Maße diese für die Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen nutzbar gemacht werden, hängt entscheidend von der Qualifikation der Mitglieder ab. Die dem Wirtschaftsausschuss übertragenen Aufgaben sollen insbesondere dazu dienen, Entscheidungen auf der Ebene des Unternehmens, die sich auf die ArbeitnehmerInnen auswirken können, möglichst frühzeitig zu erkennen und maßgeblich die Entscheidungskompetenz der ArbeitnehmerInnen im Aufsichtsrat fördern. Beide Gremien sind wichtige Zentren für die Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen.

Workshop Rekommunalisierung

Die Rückführung der Energieversorgung auf kommunale Träger kommt in Gang, Stadtwerke haben nach aktuellen Erhebungen bereits deutlich mehr als 100 Konzessionsverträge neu hinzugewonnen, mehr als 40 Stadtwerke wurden neu gegründet.

Die auslaufenden Konzessionsverträge der privaten Energiekonzerne nutzen viele Kommunen dazu die wirtschaftlichen und personalpolitischen Rahmenbedingungen auf den Prüfstand zu stellen.

Das Ziel einer Neuausrichtung der Energieversorgung soll durch Integration insbesondere der Netze in den kommunalen Einflussbereich erreicht werden. Unternehmensberater, die vor Jahren kommunale Einrichtungen in die Privatisierung geleitet haben, bieten nunmehr ihre Lösungen für eine Rekommunalisierung an. Stadt- und Gemeinderäte stehen vor schwierigen betriebswirtschaftlichen und energierechtlichen Fragen. Sie sollten nicht durch die Brille kurzfristiger Vorteile betrachtet werden, sondern sie sind unter dem Aspekt einer nachhaltigen Sicherung lokaler und regionaler Wertschöpfung im verantwortungsvollen Umgang mit den Menschen zu entscheiden.

Betriebsänderung, Betriebsübergang und Personalabbau

Bei Strukturveränderungen in Energieversorgungsunternehmen, wie Aufnahme neuer Geschäftsfelder, Gesellschaftsgründungen, Finanzierung von Großprojekten und vieles mehr, erfolgen in der Regel starke Eingriffe in die Aufgabenstellung und damit in die Arbeitsverträge der MitarbeiterInnen. Welche Rechtsprobleme sich bei Betriebsänderungen, beim Betriebsübergang und beim Personalabbau ergeben, welche Rechte die Betriebsverfassungsorgane haben und wann und wie diese Rechte geltend gemacht werden können, wird in diesem Seminar eingehend behandelt.

Die korrekte Abmahnung - Workshop für Führungskräfte

Tagtäglich verstoßen Menschen gegen Pflichten - das gilt auch für Arbeitnehmer. Das Ziel einer erfolgsorientierten Personalführung kann nicht darin bestehen, auf sämtliches Fehlverhalten mit Abmahnungen zu reagieren. Vielmehr ist es erforderlich, über einen umfänglichen Instrumentenkasten zu verfügen, um auf Fehlverhalten unterschiedlicher Art angemessen reagieren zu können. Das kann von informellen Mitarbeitergesprächen über Ermahnungen und Abmahnungen bis hin zum Auspruch einer verhaltensbedingten Kündigung reichen.

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Spaltung von Betrieb und Unternehmen

Dieses Inhouseseminar soll die rechtlichen Grundkenntnisse vermitteln, die ein Betriebsrat benötigt, um die Spaltung eines Betriebes und Unternehmens betriebsverfassungsrechtlich zu begleiten. Dabei werden zunächst die rechtlichen Folgen einer solchen Unternehmens- oder Betriebsspaltung für die betroffenen Mitarbeiter und den Betriebsrat verdeutlicht. Ferner werden Voraussetzungen und Reichweite der vom Betriebsrat wahrzunehmenden Mitbestimmungsrechte erklärt. Schließlich sollen die möglichen Inhalte eines Interessenausgleichs und Sozialplans vermittelt werden.

Umgang mit dem Betriebsrat - Workshop für Führungskräfte

Wenn in einem Betrieb erstmalig ein Betriebsrat gewählt wurde, müssen auch Führungskräfte darauf reagieren. Dieses Seminar soll dazu dienen, die Bildung eines Betriebsrats nicht nur als Einschränkung zu begreifen, sondern die Chancen zu erkennen, die für ein Unternehmen mit der Wahl eines Betriebsrates eröffnet werden. Ferner soll das Seminar Grundzüge der Mitbstimmungsrechte des Betriebsrats vermitteln.

Die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten - § 87 BetrVG

Die Mitbestimmungsrechte des § 87 BetrVG sind für die betriebliche Praxis von erheblicher Bedeutung. Weder Arbeitgeber noch Betriebsrat kann wirksam allein handeln. Der Betriebsrat hat in den meisten Fällen ein echtes Initiativrecht. Es gibt kaum einen Bereich im täglichen betrieblichen Geschehen, der nicht den § 87 BetrVG berührt. Daher ist es notwendig, dass alle Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildenden-vertreterInnen, Vertrauenspersonen für schwerbehinderte Menschen und SachbeabeiterInnen im Personalwesen den § 87 BetrVG mit all seinen Teilbestimmungen bestens kennen und sich intensiv mit ihm, mit seinen Grenzen und Möglichkeiten auseinander setzen. Dieses Seminar bietet dafür die beste Voraussetzung und ist für die Arbeit vor Ort unentbehrlich.

Update - aktuelle Rechtsprechung

Für die Arbeit des Betriebsrats, der Schwerbehindertenvertretung und des Personalwesens ist es unerlässlich, über den neuesten Stand der Rechtsprechung und der Gesetzgebung informiert zu sein. In diesem Spezialseminar bilden die für die Arbeit des Betriebsrats und die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen und des Personalwesens wichtigen aktuellen Urteile der Arbeits- und Sozialgerichte die Grundlage der Seminararbeit.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Sie erhalten einen Überblick über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit den Auswirkungen auf die Personalarbeit.

Korruptionsbekämpfung in der öffentlichen Verwaltung

Nachdem sich gezeigt hat, dass Korruption auch in ehemals hoch angesehenen Wirtschaftsunternehmen zum Alltag gehört haben soll, ist die Bekämpfung solcher kriminellen Erscheinungen in Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung in den Fokus getreten. Dem liegt keineswegs die Annahme zugrunde, dass Wirtschaft und Verwaltung von korruptiven Strukturen durchdrungen wären. Aber es gibt in jeder Organisation immer auch Menschen, die solchen Versuchungen leichter erliegen können. Deshalb gehört die präventive Gestaltung von Organisationsstrukturen zu den Kernaufgaben eines Kampfes gegen Korruption.

Aktuelle Rechtsprechung für die Arbeit des Betriebsrats

Für die Arbeit des Betriebsrats ist es unerlässlich, über den neuesten Stand der Rechtsprechung und der Gesetzgebung informiert zu sein. In diesem Spezialseminar bilden die für die Arbeit des Betriebsrats wichtigen aktuellen Urteile der Arbeitsgerichtsbarkeit die Grundlage der Seminararbeit. Es werden die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung vorgestellt und besprochen und die im Zusammenhang mit der aktuellen Rechtssprechung stehenden Fragen aus der praktischen Arbeit des Betriebsrats eingehend diskutiert und beantwortet.

IPAA Betriebsräteakademie - Geheimhaltungspflichten und politisches Neutralitätsgebot

Die TeilnehmerInnen lernen die im Zusammenhang mit den Inhalten des Aufbaumoduls Kommunikationsmanagement wichtigen Bestimmungen des Betriebsverfassungsrechts kennen. Insbesondere werden sie auf die gesetzlichen Rahmenbestimmungen der Geheimhaltungspflicht, unterschiedliche Ansätze bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen, sowie das politische Neutralitätsgebot hingewiesen

IPAA Betriebsräteakademie - Mitbestimmung

Gewerkschaften und gewerkschaftsnahe Institutionen sehen die Mitbestimmung als einen erfolgreichen Weg, der den Arbeitnehmern Mitspracherechte sichert und in erheblichen Umfang zur Sicherung des sozialen Friedens in der Bundesrepublik beigetragen hat. Sie ist sowohl als Informationsquelle als auch als Kontrollorgan integraler Bestandteil des bundesdeutschen Wirtschafts- und Sozialsystems und ist als eine tragende Säule unserer Demokratie zu sehen.

Personelle, wirtschaftliche und soziale Mitbestimmung

Das BetrVG regelt in seinem vierten Teil die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates. Diese sind in den personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten von unterschiedlicher Qualität. Darüber hinaus regelt dieser Teil auch Mitwirkungs- und Beschwerderechte der ArbeitnehmerInnen.

Dieses Seminar soll verdeutlichen, wie unterschiedlich die einzelnen Initiativ-, Informations-, Beratungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte wirken.

Die Europäische Gesellschaft (SE) - Gründung, Mitbestimmung und Gestaltung

Die societas europaea ist eine neue Form der Gesellschaft für transnational aufgestellte Unternehmen, die in nur wenigen Jahren weite Verbreitung gefunden hat (Porsche, Allianz, BASF, MAN u.a.). Sie ermöglicht den Unternehmern bei grenzüberschreitenden Unternehmenszusammenschlüssen und -gründungen erhebliche steuerliche Vorteile sowie ein hohes Maß an Flexibilität hinsichtlich der Gestaltung der Unternehmensverfassung und der Mitbestimmung. Gleichzeitig erlaubt die SE die Vertretung von Arbeitnehmervertretern aus sämtlichen Mitgliedsstaaten im Aufsichtsrat.