Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Sie erhalten einen Überblick über das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit den Auswirkungen auf die Personalarbeit.
Die Themen im Einzelnen:
- Anwendungsbereich des AGG
- Diskriminierungstatbestände
- Rechtfertigungsgründe
- Zulässige unterschiedliche Behandlungen wegen beruflicher Anforderungen
- Zulässige unterschiedliche Behandlungen wegen Religion oder Weltanschauung
- Zulässige unterschiedliche Behandlung wegen des Alters
- Rechtsfolgen der Diskriminierung
- Schadensersatz
- Entschädigung
- Unterlassungsansprüche des Personalrats
Zielgruppe
- Mitglieder von Personalräten
- Führungskräfte und Verantwortungsträger
Dozent/en
- Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ort und Datum
- 27.09.2011, Kassel. Verwaltungsseminar
Frühere Termine
30.09.2010