Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat muss die Arbeit des Vorstandes sorgfältig und effizient überwachen. Um mit dem Vorstand Grundsatzentscheidungen beraten zu können, bedarf es fundierter fachlicher Kompetenz und eines branchenspezifischen Hintergrundwissens. Dies gilt in besonderer Weise für die Akteure der Mitbestimmung auf Unternehmensebene. Anhand praktischer Beispiele werden den TeilnehmerInnen aus mitbestimmungsrechtlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht die Prozeduren, Entscheidungssituationen und Handlungsmöglichkeiten im Aufsichtsrat aufgezeigt.
Die Themen im Einzelnen:
- Die Rechtsgrundlagen der Mitbestimmung im Unternehmen
- Mitbestimmungsgesetz 1976
- Drittelbeteiligungsgesetz
- Montanmitbestimmungsgesetz
- Aufgaben des Aufsichtsrates
- Kontrolle und Überwachung
- Information und Einsichtnahme
- Befugnisse des Aufsichtsrates
- Durchsetzung von Informations- und Überwachungsrechten
- Die Bestellung von Vorstand/Geschäftsführung
- Rechte und Pflichten der Mitglieder
- Schutz vor Benachteiligungen
- Informationsrechte
- Vergütung, Aufwendungsersatz
- Verschwiegenheitspflichten und Information anderer Interessenvertreter
- Aktienrechtliche Verschwiegenheitspflichten
- Insiderbestimmungen
- Pflichtverstöße von Aufsichtsratsmitgliedern
- Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern
- Abberufung
- Auswirkungen auf Arbeitsverhältnis
Zielgruppe
- Mitglieder von Betriebsräten
- Mitglieder von Aufsichtsräten
Dozent/en
- Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Ort und Datum
- 12.10.2011 - 13.10.2011, Hamminkeln
Frühere Termine
20.04.2010 - 21.04.2010
09.02.2011 - 10.02.2011
17.05.2011 - 18.05.2011