Allgemeine Geschäftsbedingungen

BAG: Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

Am 13.03.2013 hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts über fünf Revisionsverfahren von Leiharbeitnehmern entschieden, die auf Nachzahlung der Differenz zwischen der von ihren Arbeitgebern gewährten Vergütung und der eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers geklagt hatten.

BAG: Ergänzende Vertragsauslegung in Altfällen bei Widerruf von Zulagen möglich

Nach Auffassung des BAG können Klauseln über den Widerruf einer Zulage, die vor dem 01. Januar 2003 vereinbart wurden, und die nach derzeitigem Recht unwirksam sind, durch eine sogenannte „ergänzende Vertragsauslegung“ geheilt werden.

BAG: Unwirksamkeit einer „doppelten Schriftformklausel“ in Arbeitsverträgen

Auch eine sogenannte doppelte Schriftformklausel kann unwirksam sein, sofern sie in ihrer Formulierung zu weit gefasst ist und daher den Eindruck erweckt, eine nach Vertragsabschluss getroffene mündliche Abrede sei in jedem Fall unwirksam.

LAG Köln: Aufhebungsvertrag mit Alkoholiker

Ein alkoholkranker Mitarbeiter war in einem Betrieb beschäftigt, in dem ein absolutes Alkoholverbot herrschte. Bei einer betriebsärztlichen Untersuchung wurde festgestellt, dass er nicht mehr im Gleisbereich, im gleisnahen Bereich und mit absturzgefährdenden Arbeiten beschäftigt werden konnte. Nachdem er von seinem Arbeitgeber zu der Durchführung einer Entziehungskur aufgefordert. und ihm in einem weiteren Gespräch der Verlust des Arbeitsplatzes angedroht wurde, verlangte der Mitarbeiter die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Daraufhin wurde ihm während dieses Gespräches ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, den der Mitarbeiter umgehend unterzeichnete. Später erklärte der Mitarbeiter die Anfechtung des Aufhebungsvertrag und begründete dieses damit, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht sein Angebot auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages nicht habe annehmen dürfen.

BAG: Rückzahlung von Ausbildungskosten

Ein Maschinenbautechniker vereinbarte mit seinem Arbeitgeber, dass er bei ihm eine Ausbildung zum amtlich bestellten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr durchlaufe. Darüber hinaus wurde im am 11.04.2000 geschlossenen Arbeitsvertrag folgende Regelung vereinbart:

10.4: Die voraussichtlichen Ausbildungskosten werden ca. DM 15.000 betragen. Sie gelten für die Dauer von zwei Jahren ab dem Ausbildungsende als Vorschuß. Wird das Arbeitsverhältnis vor Ablauf dieser Zeit beendet, verpflichtet sich der Mitarbeiter, den Betrag, der nach abgeschlossener Ausbildung genau ermittelt und dem Mitarbeiter gesondert mitgeteilt wird, anteilig an die T GmbH zurückzuzahlen. Dabei wird für jeden Monat 1/24 verrechnet.”

Die Ausbildung wurde vom Mitarbeiter am 06.08.2002 beendet. Mit Schreiben vom 30.05.2003 sprach der Mitarbeiter eine Kündigung zum 30.06.2003 aus und berief sich dabei auf "erhebliche Vertragsverletzungen" des Arbeitgebers. Dieser verlangte daraufhin eine anteilige Rückzahlung der Ausbildungskosten.

LAG Baden-Württemberg: Verdachtskündigung und formularmäßiger Verzicht auf Klagerecht

Nachdem die Tageseinnahmen aus einem in der Filiale befindlichen Tresor des Arbeitgebers entwendet worden waren und der Zeitraum der Entwendung nicht geklärt werden konnte, sprach der Arbeitgeber gegenüber allen drei Mitarbeiterinnen, die an jenem Tag abwechselnd den Schlüssel zum Tresor inne hatten, eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus und stützte diese auf den Verdacht einer Straftat. Die Mitarbeiterinnen unterschrieben zudem ein Formular, in dem sie auf eine Klage gegen die Kündigung verzichteten. Die Klägerin besann sich später und erhob eine Klage gegen die ihr gegenüber ausgesprochene Kündigung. Nachdem das Arbeitsgericht Stuttgart die Klage abgewiesen hatte, legte die Kassiererin Berufung ein.

BAG: Zulässigkeit einer Versetzungsklausel

Das BAG hat an die Anforderungen an die Zulässigkeit einer Versetzungklausel im Arbeitsvertrag weiter verschärft.

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