Beamte

BGH lässt durch den Großen Senat prüfen, ob ein Vertragsarzt als Amtsträger im Sinne einer Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit gemäß §§ 331 ff. StGB anzuerkennen ist

Der Bundesgerichtshof hat dem sogenannten Großen Senat für Strafsachen die Frage vorgelegt, ob ein Vertragsarzt als Amtsträger im Sinne einer Vorteilsannahme bzw. Bestechlichkeit gemäß §§ 333, 334 StGB ist.

Der Große Senat ist für die Beantwortung grundsätzlicher Rechtsfragen vor allem dann zuständig, wenn dies zur Fortbildung des Rechts erforderlich ist. Hier handelt es sich um eine Anfrage, die den gesamten Bereich des sogenannten „Pharma-Marketing“ betrifft.

VG Berlin: Urlaubsabgeltung für Beamte bei Ruhestand nach Dienstunfähigkeit

Auch Beamte sollen Anspruch auf Abgeltung des europarechtlichen Mindesturlaubes haben, wenn sie vor ihrem Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit ihren Urlaub nicht mehr in Anspruch nehmen konnten.

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