betriebliche Altersversorgung

Anspruch des Arbeitnehmers auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts aufgrund betrieblicher Übung

Das BAG hat am 15.05.2012 entschieden (AZ. 3 AZR 128/11), dass Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Übung einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Abgabe eines Vertragsangebots auf Abschluss eines Versorgungsvertrags haben können, wenn der Arbeitgeber vorbehaltlos über Jahre hinweg seinen Arbeitnehmern unter bestimmten Voraussetzungen solche Verträge angeboten hat.

BAG: Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei betrieblicher Altersversorgung

Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragene Lebenspartnerschaften sind bezüglich der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich der Ehe gleichzustellen. Das hat jedoch keine uneingeschränkte Rückwirkung zur Folge.

BAG: Keine Anrechnung fiktiver, abschlagsfreier Rente bei Gesamtversorgung der Techniker Krankenkasse

Bei dem Gesamtruhegeld, welches Angestellte der Techniker Krankenkasse, deren Beschäftigungsverhältnis vor dem 01.05.1977 begonnen hat, zu beanspruchen haben, wird lediglich die tatsächlich gezahlte Rente und nicht die fiktive, abschlagsfreie Rente in Abzug gebracht.

BAG: Anrechnung fiktiver ungekürzter Rente bei RWE-Ruhegeldempfängern

Nach einigen Entscheidungen des BAG ist der Berechnung des Ruhegeldes von RWE-Rentnern, deren Ruhegeld sich nach den Richtlinien vom 09.02.1989 richtet, nicht die tatsächlich gezahlte gesetzliche Rente, sondern die fiktive, abschlagsfreie gestzliche Rente zugrunde zu legen.

BAG: Anrechnung fiktiver ungekürzter Rente bei RWE-Ruhegeldempfängern

Nach Auffassung des BAG ist bei der Berechnung der Betriebsrente von Ruhegeldempfängern ehemaliger Mitarbeiter von RWE die Hälfte der ungekürzten gesetzlichen und nicht der tatsächlich gezahlten Rente auf die Betriebsrente anzurechnen.

BAG: Gleichbehandlung bei Betriebsübergang und betrieblicher Altersversorgung

Betriebsparteien dürfen in einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung zwischen Neueinstellungen und im Wege des Betriebsüberganges hinzukommenden Mitarbeitern unterscheiden und die betriebliche Altersversorgung auf neu eintretende Mitarbeiter beschränken.

BAG: Keine Ablösung tariflicher Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung

Wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, kann eine tarifvertragliche Altersversorgung im Falle des Betriebsübergangs nicht durch eine auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Altersversorung abgelöst werden.

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