§ 99 BetrVG

BAG: Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Ein- oder Umgruppierung eines AT-Angestellten infolge Versetzung

Der Betriebsrat hat nach § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG ein Mitbeurteilungsrecht bei der Frage, ob ein bislang außertariflich vergüteter Mitarbeiter nach einer Versetzung weiterhin außertariflich eingruppiert ist oder nunmehr unter eine tarifliche Vergütungsordnung fällt.

BAG: Vereinbarung über Fiktion einer Verweigerung der Zustimmung des Betriebsrates zu einer Maßnahme gem. § 99 BetrVG

Betriebsrat und Arbeitgeber können nicht wirksam vereinbaren, dass die Zustimmung des Betriebsrates zu einer Maßnahme im Sinne von § 99 BetrVG nach Fristablauf als verweigert gilt, wenn über die Maßnahme keine Einigung erzielt werden kann.

BAG: Betriebsrat muss nicht über Befristungsgrund unterrichtet werden

Nach Auffassung des BAG umfasst die Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers bei Neueinstellungen gemäß §§ 99 Abs. 1 Satz 1 und 2 BetrVG nicht die Gründe für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages.

BAG: Bindung des Arbeitgebers an tarifliche Entgeltordnung nach Ende des Tarifvertrags

Ein Arbeitgeber bleibt nach dem Ende des Tarifvertrages betriebsverfassungsrechtlich solange an die tarifliche Entgeltordnung gebunden, bis unter Mitwirkung des Betriebsrates eine andere Entgeltordnung vereinbart wurde. Das gilt nach Auffassung des BAG auch für Neueinstellungen.

BAG: Einvernehmliche Verlängerung der Wochenfrist von § 99 BetrVG

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hält eine einvernehmliche Verlängerung der Wochenfrist von § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG für möglich. Dabei muss allerdings das Fristende eindeutig bestimmbar sein.

BAG: Keine Bindung eines Arbeitgebers an für anderen Arbeitgeber geltenden Tarifvertrag im Gemeinschaftsbetrieb

Wenn mehrere Arbeitgeber einen Gemeinschaftsbetrieb bilden, hat das nicht die Bindung eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers an den für einen anderen am Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Arbeitgeber geltenden Tarifvertrag zur Folge.

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