Entgeltfortzahlung

BAG: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall umfasst Sonn- und Feiertagszuschläge

Die Arbeitgeberin zahlte aufgrund betrieblicher Übung einen Zuschlag für Arbeit an Sonn- und Feiertagen. Die Arbeitnehmerin war laut Dienstplan auch an Sonn- und Feiertagen zur Arbeit eingeteilt, jedoch an einigen dieser Tage arbeitsunfähig erkrankt. Die Arbeitgeberin zahlte nur den Grundlohn als Entgeltfortzahlung, nicht aber die Zuschläge. Das BAG entschied, dass von der Entgeltfortzahlung nach § 4 Abs. 1 EFZG auch die Zuschläge für Sonn- und Feiertagsarbeit umfasst sind.

LAG Köln: Entgeltfortzahlung bei Körperverletzung durch Dritten

Eine Produktionsarbeiterin saß gemeinsam mit ihrem Bekannten auf dem Balkon ihrer Mutter. Als sie ihr früherer Ehemann dort von der Straße aus erblickte, beleidigte er sie per SMS. Sie ging daraufhin hinunter auf die Straße und forderte ihren früheren Ehemann auf, solche Mitteilungen zu unterlassen. Dieser drohte ihr mit Schlägen, falls sie nicht verschwinde. Als sie zum Haus zurück kam, wurde sie von ihm verfolgt und weiter mit Schlägen bedroht. Sie forderte ihn auf, jemand anders zum Schlagen zu suchen. Daraufhin griff er ihr an den Hals und stieß ihren Kopf gegen die Haustüre. Sie versucht ihn von sich weg zu drücken und kratzte ihn dabei im Gesicht. Daraufhin verletzte er sie so, dass eine Krankenhausbehandlung erforderlich wurde. Der Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung, weil sie ihre Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet habe.

BAG: Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit nach Freistellung

Wird ein Arbeitnehmer von seiner Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt, so hat das nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) nicht zur Folge, dass der Mitarbeiter bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraumes Entgeltzahlung zu beanspruchen hat.

Inhalt abgleichen

Alle Stichwörter