Gesamtbetriebsrat

BAG: Anspruch auf Durchführung einer Betriebsvereinbarung

Ein Betriebsrat kann vom Arbeitgeber nur dann die Durchführung einer Betriebsvereinbarung verlangen, wenn er selbst Partei einer Betriebsvereinbarung ist oder ihm durch die Betriebsvereinbarung eigene Rechte eingeräumt werden.

BAG: Keine Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für Betriebsvereinbarung zur Vergütung von AT-Angestellten

In seinem Beschluss vom 6. Dezember 1988 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) noch angenommen, dass der Gesamtbetriebsrat für den Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Vergütungsstruktur von AT-Mitarbeitern zuständig sei, wenn das Unternehmen die Entscheidung getroffen habe, die Vergütung dieser Mitarbeiter zentral für das gesamte Unternehmen einheitlich zu regeln (BAG vom 06.12.1988 – 1 ABR 44/87). Diese Rechtsprechung hat das BAG ausdrücklich aufgegeben und festgestellt, dass der Gesamtbetriebsrat zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung über die AT-Vergütung nicht zuständig sei.

BAG: Fehlende Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für Sozialplan

Bei einer mehrere Betriebe betreffenden Betriebsänderung soll der Gesamtbetriebsrat nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) regelmäßig auch dann nicht für den Abschluss eines Sozialplanes zuständig sein, wenn er für den Abschluss des Interessenausgleiches zuständig ist. Eine Ausnahme soll nur dann gelten, wenn ein überbetriebliche Sa-nierungskonzept vorliegt, welches nur auf der Grundlage eines bestimmten, auf das gesamte Unternehmen bezogene Sozialplanvolumens realisiert werden kann.

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