Kündigung

BAG ändert Rechtsprechung zur Wahrung zweistufiger Ausschlussfristen bei Erhebung einer Bestandsschutzklage (Kündigungsschutz- oder Befristungskontrollklage)

Das BAG sieht – in ausdrücklicher Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung – nunmehr mit der Erhebung einer Bestandsschutzklage (wichtigstes Beispiel in der Praxis: Kündigungsschutzklage des
Arbeitnehmers) die vom Ausgang dieses Rechtstreits abhängigen Vergütungsansprüche, und zwar ohne, dass unmittelbar auf Zahlung geklagt wird, durch die Bestandsschutzklage selbst bereits „gerichtlich geltend gemacht“, so dass der Arbeitnehmer mit seiner Bestandsschutzklage auch ohne ausdrückliche (zusätzliche) Zahlungsklage die zweite Stufe einer tariflichen Ausschlussfrist wahrt.

BAG zählt bei der Ermittlung des Schwellenwertes für den allgemeinen Kündigungsschutz auch Leiharbeiter mit

Das BAG berücksichtigt bei der Ermittlung der in der Regel in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer – unter bestimmten Bedingungen - nunmehr auch die Leiharbeitnehmer.

BAG verschärft Anforderungen an Massenentlassungsanzeige

Wird einer Massenentlassungsanzeige keine Stellungnahme des Betriebsrats beigefügt und sind auch die Voraussetzungen des § 17 Abs. 3 Satz 3 KSchG nicht erfüllt, so ist die Kündigung des Arbeitgebers unwirksam.

Keine Annahmeverzugsvergütung des gekündigten Arbeitnehmers für Dauer seiner Streikteilnahme

Das BAG hat entschieden (vgl. BAG, Urteil v. 17.6.2012 - 1 AZR 563/11), dass einem zu Unrecht fristlos gekündigten Arbeitnehmer, der im Kündigungsschutzprozess obsiegt hat, insoweit kein Annahmeverzugslohn zusteht, als er sich für die Zeit vom Zugang der Kündigung bis zur Verkündung des die Unwirksamkeit der Kündigung feststellenden Urteils an einem Streik beteiligt hat.

Verlängerte Anrufungsfrist: Arbeitsgerichte genügenmit der Wiedergabe von § 6 Satz 1 KSchG ihrer Hinweispflicht

Weist das Arbeitsgericht den gegen eine Kündigung klagenden Arbeitnehmer
entsprechend dem Wortlaut von § 6 Satz 1 KSchG darauf hin, dass er sich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung erster Instanz zur Begründung der Unwirksamkeit der Kündigung auch auf innerhalb der Klagefrist nicht geltend gemachte Gründe berufen kann, so genügt es damit seiner Hinweispflicht aus § 6 Satz 2 KSchG. Erst im Berufungsverfahren vom Arbeitnehmer vorgebrachte Unwirksamkeitsgründe können dann grds. nicht mehr berücksichtigt werden.

Kündigungen bei Schlecker - pro und contra Kündigungsschutzklage

Anfang April haben etwa 10.000 Mitarbeiter von Schlecker eine Kündigung erhalten. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Kündigungen und Kündigungsschutzklagen haben wir hier für Sie zusammengefasst.

BAG: Belehrung nach gem. § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX für betriebliches Eingliederungsmanagement erforderlich

Das Bundesarbeitsgericht hat die Anforderungen an Art und Weise der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements klargestellt und verdeutlicht, dass ein ordnungsgemäßes Angebot des Arbeitgebers zur Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements gem. § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX auch die Belehrung des Mitarbeiters über die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements und über Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten erfordert.

BAG: Strafhaft als Kündigungsgrund

Eine personenbedingte Kündigung kann regelmäßig auf die Verbüßung einer Haftstrafe gestützt werden, wenn zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung noch eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren zu verbüßen ist und eine vorherige Entlassung nicht sicher erwartet werden kann.

BAG: Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs in der Kündigungsfrist

Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von seiner Verpflichtung zur Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung frei, ist davon im Zweifel nur der bis zur vorgesehenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beanspruchende Urlaub erfasst.

BAG: § 613a BGB bei Verlagerung in das grenznahe Ausland anwendbar

§ 613 a BGB findet nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) auch dann Anwendung, wenn ein Betriebsteil in das nahegelegene grenznahe Ausland verlagert wird und für den Arbeitsvertrag deutsches Recht maßgeblich war.

Inhalt abgleichen

Alle Stichwörter