Lebenspartner

BAG: Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften bei betrieblicher Altersversorgung

Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingetragene Lebenspartnerschaften sind bezüglich der betrieblichen Altersversorgung grundsätzlich der Ehe gleichzustellen. Das hat jedoch keine uneingeschränkte Rückwirkung zur Folge.

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