Schichtarbeit

BAG: Schichtarbeit im Sinne von § 7 Abs. 2 TVöD

Schichtarbeit im Sinne von § 7 Abs. 2 TVöD setzt nicht voraus, dass die in der Bestimmung von § 7 Abs. 2 TVöD genannte Zeitspanne von mindestens 13 Stunden an einen bestimmten Wochentag erreicht wird.

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