Sozialplan

BAG: Berechnung der Sozialplanabfindung von Teilzeitbeschäftigten

Es ist nicht zu beanstanden, wenn sich die Höhe einer Sozialplanabfindung nach der zuletzt bezogenen Monatsvergütung richtet. Es kann aber auch vereinbart werden, dass in solchen Fällen, in denen sich die Arbeitszeit in der näheren Vergangenheit verändert hat, eine die gesamte Betriebszugehörigkeit erfassende Durchschnittsbetrachtung vorgenommen wird.

BAG: Betriebsparteien können dritte Unternehmen nicht verpflichten

Eine Betriebsvereinbarung, die zwischen einem Arbeitgeber und seinem Gesamtbetriebsrat anlässlich der Überleitung von Beschäftigten zu einem anderen Unternehmen vereinbart wird, bindet das aufnehmende Unternehmen nicht.

BAG: Eigenkündigung kann Sozialplanansprüche ausschließen

Arbeitnehmer, die während laufender Sozialplanverhandlungen eine Eigenkündigung aussprechen, müssen bei den Abfindungsansprüchen im Sozialplan nicht berücksichtigt und können vom Geltungsbereich des Sozialplans ausgenommen werden.

BAG: Altersstufen in Sozialplänen zulässig

Altersstufen in Sozialplänen sind nach Auffassung des BAG jedenfalls dann zulässig, wenn damit die typischerweise größeren Schwierigkeiten älterer Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigt werden.

BAG: Zulässigkeit einer Stichtagsregelung in Sozialplan

Die Zulässigkeit von Stichtagsregelungen in einer Betriebsvereinbarung bemisst sich am betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz. Dabei kommt den Betriebsparteien aber sowohl hinsichtlich der Gruppenbildung als auch hinsichtlich der Bestimmung des Stichtages ein erheblicher Ermessensspielraum zu. Dadurch verursachte Härten müssen hingenommen werden, wenn sich die Wahl des Stichtags am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar ist.

BAG: Fehlende Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrates für Sozialplan

Bei einer mehrere Betriebe betreffenden Betriebsänderung soll der Gesamtbetriebsrat nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) regelmäßig auch dann nicht für den Abschluss eines Sozialplanes zuständig sein, wenn er für den Abschluss des Interessenausgleiches zuständig ist. Eine Ausnahme soll nur dann gelten, wenn ein überbetriebliche Sa-nierungskonzept vorliegt, welches nur auf der Grundlage eines bestimmten, auf das gesamte Unternehmen bezogene Sozialplanvolumens realisiert werden kann.

BAG: Kürzung einer Sozialplanabfindung für rentennahe Mitarbeiter

Die Betriebsparteien dürfen in einem Sozialplan eine Reduzierung der Sozialplanabfindung für rentennahe Mitarbeiter vereinbaren, wenn diese bei der Berechnung der Abfindungshöhe aufgrund einer an Lebensalter und Betriebszugehörigkeit orientierten Abfindungsberechnung anderenfalls übermäßig begünstigt wären.

BAG: Sozialplanansprüche in der Insolvenz bei Masseunzulänglichkeit

Sozialplanansprüche sind in der Insolvenz wertlos, wenn der Insolvenzverwalter Masseunzulänglichkeit angezeigt hat.

BFH: Steuerwirksame Gestaltung des Zuflusses einer Abfindung

Die Stundung einer Abfindungszahlung bis zum Januar des folgenden Jahres bewirkt keinen Zufluss der Abfindung im alten Jahr. Der Zufluss erfolgt im neuen Jahr.

BAG: Vererblichkeit einer Sozialplanabfindung

Nachdem die Beklagte die Stilllegung ihres Betriebs beschlossen und mit dem Betriebsrat einen Sozialplan vereinbart hatte, sprach sie gegenüber den Beschäftigten eine betriebsbedingte Kündigung zum 31.12.2004 aus. Nachdem einer der betroffenen Mitarbeiter im November 2004 verstarb, fordern die Erben die Zahlung der Abfindung nach den Regelungen des Sozialplans. Arbeitsgericht und Landesarbeitsgericht wiesen die Klage der Erben ab. Darauf legten diese Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG) ein.

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