Tarifrecht

BAG: Gewerkschaftseintritt eines Mitarbeiters nach Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband

Arbeitnehmer können die Geltung von Tarifverträgen auch nach Austritt des Arbeitgebers
aus dem Arbeitgeberverband durch Eintritt in die zuständige Gewerkschaft herbeiführen,
solange die Phase der Nachbindung (§ 3 Abs. 3 TVG) fortdauert.

BAG: Keine Ablösung tariflicher Regelungen durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

Beim Veräußerer geltende tarifliche Regelungen können nach einem Betriebsübergang beim Erwerber nicht durch eine Betriebsvereinbarung abgelöst werden. Ausnahmen sind nur für den Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung denkbar.

BAG: Bezeichnung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag des öffentlichen Dienstes nur deklaratorisch

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine ständige Rechtsprechung bestätigt, nach der die Bezeichnung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag oder eine Eingruppierungsmitteilung von Angestellten des öffentlichen Dienstes keinen vertraglichen Anspruch der Angestellten auf Vergütung nach der genannten Vergütungsgruppe zur Folge haben soll.

BAG: Beweislast bei korrigierender Rückgruppierung

Die Beweislast für eine korrigierende Rückgruppierung liegt zunächst beim Arbeitgeber. Dieser muss die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe nachweisen.(BAG v. 24.09.2008 - 4 AZR 685/07)

BAG: Keine Ablösung tariflicher Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung

Wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, kann eine tarifvertragliche Altersversorgung im Falle des Betriebsübergangs nicht durch eine auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Altersversorung abgelöst werden.

BAG: Ausschluss der ordentlichen Kündigung bei TV Beschäftigungsbrücke

Nach dem in der Metall- und Elektroindustrie geltenden Tarifvertrag "Beschäftigungsbrücke" ist der Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung "für mindestens zwölf Monate" in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Wie das BAG entschieden hat, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in diesem Zeitraum nicht ordentlich kündigen. Eine dennoch ausgesprochene ordentliche Kündigung ist deshalb unwirksam.

LAG Baden-Württemberg: Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung

Auch bei einem tariflich unkündbareren Mitarbeiter kann eine beharrliche Arbeitsverweigerung einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen.

Inhalt abgleichen

Alle Stichwörter