Tarifrecht

BAG: Gleiches Arbeitsentgelt für Leiharbeitnehmer

Am 13.03.2013 hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts über fünf Revisionsverfahren von Leiharbeitnehmern entschieden, die auf Nachzahlung der Differenz zwischen der von ihren Arbeitgebern gewährten Vergütung und der eines vergleichbaren Stammarbeitnehmers geklagt hatten.

Sonderurlaub führt nicht zum Wegfall der Vergütungsgruppenzulage nach BAT/TVÜ-Länder

Das BAG hat am 24.05.2012 entschieden (AZ. 6 AZR 586/10), dass nach dem Wortlaut sowie Sinn und Zweck von § 9 TVÜ-Länder sowie von Nr. 1 der Protokollerklärung zu § 9 Abs. 4 TVÜ-Länder sowie mit Blick auf Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 GG in der Regel auch Sonderurlaub "Urlaub" und daher bei der Bemessung einer dynamisierten Besitzstandszulage zu berücksichtigen ist. Besagte Vorschrift gewährt Landesbediensteten, die vor Inkrafttreten des TV-L nach dem BAT eine Vergütungsgruppenzulage bezogen haben, eine solche Zulage, solange die anspruchsbegründende Tätigkeit ununterbrochen ausgeübt wird. Nach der Protokollerklärung zu dieser Norm sind u.a. Unterbrechungen wegen Urlaubs unschädlich.

Gewerkschaften können konkret tarifwidriges Verhalten des Arbeitgebers nicht mit Klage nach § 9 TVG beanstanden

Das BAG hat am 21.04.2012 entschieden (AZ. 4 AZR 371/10), dass § 9 TVG, wonach die Tarifvertragsparteien u.a. Streitigkeiten über die Auslegung eines Tarifvertrags mit Bindungswirkung für alle Gerichteentscheiden lassen können, nur für Streitigkeiten über die abstrakte und fallübergreifende Auslegung einer Tarifnorm gilt. Das konkrete Verhalten eines Arbeitgebers kann daher selbst dann nicht zum Streitgegenstand einer Klage nach § 9 TVG gemacht werden, wenn dem Streit ein unterschiedliches Verständnis von Tarifnormen zugrunde liegt.

BAG: Gewerkschaftseintritt eines Mitarbeiters nach Austritt des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband

Arbeitnehmer können die Geltung von Tarifverträgen auch nach Austritt des Arbeitgebers
aus dem Arbeitgeberverband durch Eintritt in die zuständige Gewerkschaft herbeiführen,
solange die Phase der Nachbindung (§ 3 Abs. 3 TVG) fortdauert.

BAG: Keine Ablösung tariflicher Regelungen durch Betriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

Beim Veräußerer geltende tarifliche Regelungen können nach einem Betriebsübergang beim Erwerber nicht durch eine Betriebsvereinbarung abgelöst werden. Ausnahmen sind nur für den Bereich der erzwingbaren Mitbestimmung denkbar.

BAG: Bezeichnung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag des öffentlichen Dienstes nur deklaratorisch

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine ständige Rechtsprechung bestätigt, nach der die Bezeichnung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag oder eine Eingruppierungsmitteilung von Angestellten des öffentlichen Dienstes keinen vertraglichen Anspruch der Angestellten auf Vergütung nach der genannten Vergütungsgruppe zur Folge haben soll.

BAG: Beweislast bei korrigierender Rückgruppierung

Die Beweislast für eine korrigierende Rückgruppierung liegt zunächst beim Arbeitgeber. Dieser muss die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe nachweisen.(BAG v. 24.09.2008 - 4 AZR 685/07)

BAG: Keine Ablösung tariflicher Altersversorgung durch Betriebsvereinbarung

Wie das Bundesarbeitsgericht entschieden hat, kann eine tarifvertragliche Altersversorgung im Falle des Betriebsübergangs nicht durch eine auf einer Betriebsvereinbarung beruhenden Altersversorung abgelöst werden.

BAG: Ausschluss der ordentlichen Kündigung bei TV Beschäftigungsbrücke

Nach dem in der Metall- und Elektroindustrie geltenden Tarifvertrag "Beschäftigungsbrücke" ist der Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, Auszubildende nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung "für mindestens zwölf Monate" in ein Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Wie das BAG entschieden hat, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in diesem Zeitraum nicht ordentlich kündigen. Eine dennoch ausgesprochene ordentliche Kündigung ist deshalb unwirksam.

LAG Baden-Württemberg: Außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung

Auch bei einem tariflich unkündbareren Mitarbeiter kann eine beharrliche Arbeitsverweigerung einen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen.

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