BAT

BAG: Bezeichnung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag des öffentlichen Dienstes nur deklaratorisch

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat seine ständige Rechtsprechung bestätigt, nach der die Bezeichnung der Vergütungsgruppe im Arbeitsvertrag oder eine Eingruppierungsmitteilung von Angestellten des öffentlichen Dienstes keinen vertraglichen Anspruch der Angestellten auf Vergütung nach der genannten Vergütungsgruppe zur Folge haben soll.

BAG: Beweislast bei korrigierender Rückgruppierung

Die Beweislast für eine korrigierende Rückgruppierung liegt zunächst beim Arbeitgeber. Dieser muss die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Vergütungsgruppe nachweisen.(BAG v. 24.09.2008 - 4 AZR 685/07)

BAG: Kinderbezogener Ortszuschlag auch bei eingetragener Lebenspartnerschaft

Wenn ein Tarifvertrag die Zahlung eines kinderbezogenen Ortszuschlages an Stiefkinder des Arbeitnehmers vorsieht, haben auch Arbeitnehmer, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, Anspruch auf Zahlung des kinderbezogenen Ortszuschlages

LAG Berlin-Brandenburg: Lebensaltersstufen in BAT verstoßen gegen das AGG

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Die im Bundesangestelltentarifvertrag geregelte Vergütung nach Lebensalter stellt nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg eine unzulässige Diskriminierung Lebensjüngerer dar und ist deshalb rechtswidrig.

LAG Köln: Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung bei tariflicher Unkündbarkeit

Ein nach § 53 Abs. 2 BAT unkündbarer Baubetreuer wurde von ihrem Arbeitgeber gekündigt. Der Arbeitgeber begründete dies mit dem Wegfall des Arbeitsplatzes infolge der Schließung der Immobilienabteilung. Eine Weiterbeschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz komme aufgrund der fehlenden Sprachkenntnisse nicht in Betracht.

LAG München: Außerordentliche Kündigung tariflich unkündbarer Kirchenangestellter

Ein Archivar war bei dem Verband der Diözesen Deutschlands mit Sitz in München als nach § 55 BAT unkündbarer Angestellter im kirchlichen Dienst beschäftigt. Der Archivar wurde ausschließlich im Archiv eingesetzt. Der Arbeitgeber beschloss, das Archiv in das historische Archiv des Erzbistums Köln auszulagern und das von ihm geführte Archiv vor Ort zu schließen. Weil das erzbischöfliche Archiv Köln nicht zu einer Übernahme des Archivars bereit war, sprach der Arbeitgeber eine außerordentlichen Kündigung mit einer sozialen Auslaufzeit von etwa einem halben Jahr aus.

LAG Köln: Außerordentliche Kündigung bei tariflichem Kündigungsausschluss

Auch gegenüber einer "unkündbaren" Mitarbeiterin kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

BAG: Benachteiligung geringfügig Beschäftigter durch Tarifvertrag

Soweit ein Tarifvertrag vorsieht, dass Zeiten geringfügiger Beschäftigung auf die Beschäftigungszeit i.S.d. BAT nicht anzurechnen sind verstößt dieses gegen § 4 Abs. 1 TzBfG und ist unwirksam.

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