Urlaub

BAG: Freistellung unter Anrechnung des Urlaubs in der Kündigungsfrist

Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche von seiner Verpflichtung zur Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung frei, ist davon im Zweifel nur der bis zur vorgesehenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beanspruchende Urlaub erfasst.

VG Berlin: Urlaubsabgeltung für Beamte bei Ruhestand nach Dienstunfähigkeit

Auch Beamte sollen Anspruch auf Abgeltung des europarechtlichen Mindesturlaubes haben, wenn sie vor ihrem Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit ihren Urlaub nicht mehr in Anspruch nehmen konnten.

EuGH: Kein Verfall des Anspruchs auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Der Anspruch auf Erholungsurlaub sowie dessen Abgeltung verfällt nicht, wenn er wegen durchgängiger oder auch nur teilweiser krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden konnte. Entscheidend ist, dass die Krankheit ursächlich dafür ist, dass der Urlaub nicht genommen werden konnte.

LAG Mecklenburg-Vorpommern: Eigenmächtiger Urlaubsantritt eines Schwerbehinderten

Ein schwerbehinderter Sachbearbeiter beantragte Urlaub sowie teilweise Freistellung für eine fast zweimonatige Reise nach Norwegen, was vom Arbeitgeber abgelehnt wurde. Gleichwohl trat der Angestellte die Reise an. Aufgrund dessen kündigte der Arbeitgeber fristlos. Der Arbeitnehmer wendete sich gegen die Kündigung, weil diese Fahrt für ihn von großer psychosozialer Bedeutung gewesen sei. Von daher habe er nicht auf die Durchführung der Reise verzichten wollen.

BAG: Kündigung wegen genesungswidrigen Urlaubes

Ein Arbeitnehmer war als ärztlicher Gutachter bei einem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beschäftigt. In der Zeit vom 8. September 2003 bis 16. Januar 2004 war er selbst wegen einer Hirnhautentzündung arbeitsunfähig. Ende Dezember fuhr er in den Skiurlaub. Während eines Skikurses stürzte er und brach sich das Bein, so dass die Arbeitsunfähigkeit erheblich verlängert wurde. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich.

LAG Rheinland-Pfalz: Fristlose Kündigung wegen eigenmächtigen Urlaubsantritts

Der Kläger hatte Urlaub beantragt und ging aufgrund eines Missverständnisses davon aus, dass der Arbeitgeber sich nur dann bei ihm zurückmeldet, wenn der Urlaub nicht angetreten werden darf. Als er von seinem Arbeitgeber nichts hörte, trat er den Urlaub ohne weiter Rücksprache mit dem Arbeitgeber an und verreiste. Daraufhin sprach der Arbeitgeber eine außerordentliche (fristlose) Kündigung aus, gegen die vom Kläger eine Kündigungsschutzklage erhoben wurde.

BAG: Pfändungsfreigrenzen und Urlaubsabgeltung

Die Bestimmung von § 850c ZPO über Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen ist auch bei Urlaubsabgeltung zu beachten.

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