Urlaubsabgeltung

VG Berlin: Urlaubsabgeltung für Beamte bei Ruhestand nach Dienstunfähigkeit

Auch Beamte sollen Anspruch auf Abgeltung des europarechtlichen Mindesturlaubes haben, wenn sie vor ihrem Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit ihren Urlaub nicht mehr in Anspruch nehmen konnten.

EuGH: Kein Verfall des Anspruchs auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung bei Krankheit

Der Anspruch auf Erholungsurlaub sowie dessen Abgeltung verfällt nicht, wenn er wegen durchgängiger oder auch nur teilweiser krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nicht genommen werden konnte. Entscheidend ist, dass die Krankheit ursächlich dafür ist, dass der Urlaub nicht genommen werden konnte.

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