Unternehmerisches Denken ist unsere Stärke

Das Wirtschaftsrecht ist die Schnittstelle für viele Rechtsgebiete. Die Einflüsse aus dem öffentlichen Recht, dem Zivilrecht inklusive Arbeitsrecht und teilweise sogar dem Strafrecht haben aber alle eine Gemeinsamkeit:
Jedes Rechtsproblem, welches im Wirtschaftsrecht entstehen kann, ist eng verbunden mit unternehmerischen Entscheidungen. Diese zu verstehen ist Basis für eine gute wirtschaftsrechtliche Beratung.

Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht

Wer sich das erste Mal mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung konfrontiert sieht, oder sich selbst Gedanken macht, auf welche Weise er seine Schutzrechte angemessen ausüben kann, wird feststellen, dass der gewerbliche Rechtsschutz, das Urheberrecht, das Wettbewerbs-, aber auch das Kartellrecht, viele Fußfesseln für den nicht beratenen Mandanten vorzuweisen haben. Die Umgehung von derartigen Risiken und die Vertretung in Gerichtsverfahren haben wir uns zur Aufgabe gemacht.

Handels-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht

Wir beraten in allen Bereichen des Handels-, Gesellschafts- und Stiftungsrechts. Dazu zählen die Gestaltung von steuer-, haftungs- und ertragsorientierten Umstrukturierungen von Unternehmen und Konzernstrukturen, die Beratung bei der Errichtung von Gesellschaften und Stiftungen, sowie die Beurteilung jeglicher Rechtsfragen aus diesem Gebiet.

Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions)

Der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen sind auch für mittelständische Unternehmen ein sehr beratungsintensiver Bereich. Aus dem Blickwinkel des operativen Geschäfts ist es naturgemäß nahezu unmöglich, sämtliche Risiken, die sich aus einem Unternehmenskauf ergeben können, zielsicher einzuschätzen. Als erfahrene Verhandlungspartner und wirtschaftlich geprägte Persönlichkeiten stehen wir unseren Mandanten bei diesen wichtigen Entscheidungen zur Seite.