Arbeitsrecht und Kommunikation I – Grundlagen

Im Grundseminar werden Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die noch kein Seminar besucht haben, mit den Rechten und Pflichten der Jugend- und Auszubildendenvertretung vertraut gemacht. Welche Möglichkeiten der Einwirkung hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung und wie sieht die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat aus? Diese Themen werden in Gesprächen und Vorträgen behandelt. Zur Aufgabenerfüllung gehören auch Kenntnisse der Gesprächs- und Verhandlungsführung. Die Grundlagen dafür werden in diesem Seminar vermittelt. In Diskussionen und im gegenseitigen Erfahrungsaustausch werden aktuelle Themen der Jugend- und Auszubildendenvertretung erörtert, die erkannten Probleme aufgearbeitet und Lösungsansätze beraten.

Die Themen im Einzelnen:

Arbeitsrecht für Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • Grundlagen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts
  • Aufgaben der JAV
  • Geschäftsführung
  • Vorsitz und Stellvertreter
  • Ersatzmitglieder
  • Sitzungen
  • Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Sprechstunden
  • Das Arbeits- und Ausbildungsverhältnis – von der Bewerbung zur Einstellung

Erfahrungsaustausch

  • TeilnehmerInnen aus dem Grund- und Aufbauseminar diskutieren ihre Erfahrungen und suchen Problemlösungsstrategien und neue Anregungen für eine weitere erfolgreiche Arbeit

Gesprächs- und Verhandlungsführung

  • · Grundlagen der Gesprächs- und Verhandlungsführung
Dozent/en:

 

  • Rechtsanwältin Dr. Astrid Siebert, Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Ort:

    Willingen