Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage einer vielleicht Jahrzehnte währenden Rechtsbeziehung und – ist er erst einmal vereinbart – kaum noch zu verändern. Seit der großen Schuldrechtsreform, die zu einer Geltung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Arbeitsverträge führte, stellt die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung immer höhere Anforderungen und legt Arbeitsverträge im Zweifel stets zu Lasten des Arbeitgebers aus. Gleichzeitig zwingen fortwährende Änderungen der arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen und die wechselhafte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts trotz der damit verbunden Schwierigkeiten immer wieder zu einer Anpassung der Arbeitsverträge.

Das alles spielt in funktionierenden Arbeitsbeziehungen meist nur eine untergeordnete Rolle. Kommt es jedoch zu Auseinandersetzungen, wird jede Schwäche des Arbeitsvertrages in aller Regel genutzt – häufig mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen insbesondere für den Arbeitgeber. Deshalb fragen Sie uns, wenn Sie einen Arbeitsvertrag abschließen möchten. Gerne beraten wir Sie und auf Wunsch können wir gerne den Arbeitsvertrag für Sie entwerfen.