Arbeitszeugnis
Dass ein Arbeitszeugnis “wohlwollend und qualifiziert” sein soll, ist allgemein bekannt. Dass sich jeder Arbeitnehmer gegen die Wertung, er habe sich “stets bemüht”, wehren wird, gleichermaßen. Gleichwohl kommt es immer wieder zu arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten über Inhalt und Form eines Arbeitszeugnisses. So hatte die Rechtsprechung nicht nur über übliche Formulierungen zu entscheiden, sondern auch darüber, ob das Arbeitszeugnis vom Arbeitnehmer abzuholen oder vom Arbeitgeber per Post zu versenden ist, wer das Zeugnis unterzeichnen darf und wie die Unterschrift zu leisten ist (nicht zu groß und nicht zu klein).
Auch wenn solche Auseinandersetzungen auf den ersten Blick verwundern mögen, spiegeln sie doch die Interessenlage wider, ist ein gutes Arbeitszeugnis für den ausscheidenden Mitarbeiter doch von elementarer Bedeutung für den weiteren beruflichen Weg. Wir helfen Ihnen bei der rechtssicheren und zuverlässigen Formulierung oder Beurteilung des Arbeitszeugnisses – und wenn es erforderlich wird, auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.