BAG: Anwendbarkeit des von der Konzernmutter abgeschlossenen Konzerntarifvertrags in einem Tochterunternehmen
Eine Konzernmutter kann auch für ihre Tochterunternehmen einen Tarifvertrag abschließen. Das setzt ein Handeln im Namen und mit Vollmacht des Konzernunternehmens voraus. Für ein Handeln im Namen des Konzernunternehmens reicht es nicht aus, dass das Konzernunternehmen lediglich hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches aufgeführt wird. Ein Unternehmen wird nicht allein dadurch zur Partei eines nicht vom ihm abgeschlossenen Vertrages, dass es in dessen Geltungsbereich einbezogen wird. (BAG vom 07.07.2010 – 4 AZR 120/09)
Aktenzeichen:
4 ARZ 120/09