BAG: Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu

Der Kläger nutzt für seine Dienstreisen regelmäßig das Flugzeug und hatte die dafür gesammelten Bonuspunkte aus dem Miles-and-More-Programm bislang stets privat genutzt. Das untersagte der beklagte Arbeitgeber mit Schreiben vom 28. Januar 2003. Mit seiner Klage begehrt der Kläger die Feststellung, dass er weiter berechtigt ist, alle erworbenen Bonuspunkte für private Zwecke zu nutzen.

Das Landesarbeitsgericht hatte die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen. Das BAG wies die dagegen gerichtete Revision des Klägers zurück. Ein Arbeitnehmer, der für seinen Arbeitgeber auf dessen Kosten eine Dienstreise absolviere, habe nach der Bestimmung von § 667 2. Alt. BGB dem Arbeitgeber alles herauszugeben, was er im Rahmen der Dienstreise erlange. Dem Arbeitgeber stünden insoweit alle Vorteile aus dem Geschäft zu. Deshalb durfte der Arbeitgeber verlangen, die Bonuspunkte zur Bezahlung von Dienstflügen zu nutzen.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. April 2006 – 9 AZR 500/05 –