BAG: Ersatz von Kinderbetreuungskosten alleinerziehender Betriebsratsmitglieder
Alleinerziehende Betriebsratsmitglieder haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Ersatz der Betreuung ihrer Kinder, wenn diese erforderlich sind, damit das Betriebsratsmitglied außerhalb seiner Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben wahrzunehmen hat.
Die Antragstellerin ist alleinerziehende Mutter und nahm außerhalb ihrer Arbeitszeit an zwei Sitzungen des Gesamtbetriebsrates und einer Betriebsrätevollkonferenz teil. Für die Betreuung ihrer elf und zwölf Jahre alten Kinder musste sie in dieser Zeit fremde Hilfe in Anspruch nehmen und verlangte von der Arbeitgeberin Ersatz der sich daraus ergebenden Kosten i.H.v. 600,00 €.
Das BAG hat dem Antrag stattgegeben. Zwar seien Kosten privater Lebensführung grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Im Hinblick auf den Schutz der Familie sei die Bestimmung von § 40 Abs. 1 BetrVG verfassungskonform jedoch so auszulegen, dass in solchen Fällen, in denen sich das Betriebsratsmitglied in einer Pflichtenkollision zwischen seinen Aufgaben als Betriebsratsmitglied und Mutter befindet, die Kosten der Kinderbetreuung zu erstatten sind. (BAG v. 23.06.2010, 7 ABR 103/08)
7 ABR 103/08