BAG: Kein Vergütungsanspruch für Betriebsratsmitglieder im Restmandat nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Soweit ein Betriebsrat lediglich ein Restmandat wahrnimmt, endet die Mitgliedschaft im Betriebsrat durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht. Die betroffenen Betriebsratsmitglieder können für ihre Tätigkeit jedoch kein Entgelt verlangen. (BAG vom 05.05.2010 – 7 AZR 728/08)

Aktenzeichen:

7 AZR 728/08