BAG: Keine Bindung eines Arbeitgebers an für anderen Arbeitgeber geltenden Tarifvertrag im Gemeinschaftsbetrieb

Wenn mehrere Arbeitgeber einen Gemeinschaftsbetrieb bilden, hat das nicht die Bindung eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers an den für einen anderen am Gemeinschaftsbetrieb beteiligten Arbeitgeber geltenden Tarifvertrag zur Folge.

Die Arbeitgeberin betreibt eine Werbeagentur. Sie ist nach Auffassung der Beteiligten gemeinsam mit einer Verlagsgesellschaft an einem Gemeinschaftsbetrieb beteiligt und beantragte bei dem Betriebsrat die Zustimmung zur Einstellung eines Mitarbeiters mit einer “frei ausgehandelten” Vergütung. Der Betriebsrat widersprach zunächst der Eingruppierung und verlangte, der Arbeitgeberin aufzugeben, den Mitarbeiter in eine Vergütungsgruppe des für die Verlagsgesellschaft geltenden Tarifvertrages einzugruppieren.

Das BAG wies den Antrag in letzter Instanz ab. Die Arbeitgeberin sei nicht normativ an den Tarifvertrag gebunden und die Anwendung des Tarifvertrages sei auch nicht schuldrechtlich zwischen der Arbeitgeberin und dem Mitarbeiter vereinbart worden. Auch der Umstand, dass die Verlagsgesellschaft den Tarifvertrag anwende, binde die Arbeitgeberin nicht. Deshalb könnten in einem Gemeinschaftsrecht unterschiedliche Vergütungsordnungen zur Anwendung kommen; ebenso sei es möglich, dass für ein am Gemeinschaftsbetrieb beteiligtes Unternehmen keine Vergütungsordnung anzuwenden sei. (BAG v. 12.12.2006 – 1 ABR 38/05)

Aktenzeichen:

1 ABR 38/05