BAG: Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung bei Wegfall der Geschäftsgrundlage
Die Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung wird nicht durch einen etwaigen Wegfall der Geschäftsgrundlage ausgeschlossen.
Es besteht insoweit lediglich ein Anspruch auf Verhandlungen über eine Anpassung der Betriebsvereinbarung, der im Wege der Einigungsstelle durchsetzbar ist. (BAG v. 29.09.2004 – 1 AZR 445/03)
Aktenzeichen:
1 AZR445/03