BAG verwendet beginnend ab 2015 den ECLI-Urteilsidentifikator
Das Bundesarbeitsgericht verwendet – wie den auf der Homepage des Gerichts abrufbaren Entscheidungen zu entnehmen ist – ab 2015 den ECLI-Urteilsidentifikator.
So steht zB im Kopf des Deckblattes (rechts oben) und in den Fußzeilen des
BAG-Beschlusses vom 06.01.2015, 6 AZB 105/14 folgender ECLI-Code:
ECLI:DE:BAG:2015:060115.B.6AZB105.14.0
Hinweise von Rechtsanwalt Michael Kügler:
Beim sog. ECLI-Urteilsindentifikator handelt es sich um den European Case Law Identifier. Mit ihm soll die korrekte und eindeutige Angabe der Entscheidungen europäischer und nationaler Gerichte erleichtert werden.
Die Einführung wird wohl sukzessive erfolgen.
Weitere Informationen finden sich unter (Stand: 28.01.15):
https://e-justice.europa.eu/content_european_case_law_identifier_ecli-175-DE-de.do?clang=de