BAG: Wegfall der Geschäftsgrundlage einer Betriebsvereinbarung führt nicht zum Ausschluss der Nachwirkung

Die Nachwirkung einer Betriebsvereinbarung wird durch einen möglichen Wegfall der Geschäftsgrundlage der Betriebsvereinbarung nicht ausgeschlossen.

Er hat nur die Notwendigkeit ihrer Anpassung an die geänderten Umstände zur Folge und begründet gegenseitige Ansprüche der Betriebsparteien auf Aufnahme entsprechender Verhandlungen. Bis dahin besteht die Betriebsvereinbarung mit ihrem bisherigen Inhalt fort. (BAG v. 29. 9. 2004 – 1 AZR 445/03 )

Aktenzeichen:

1 AZR 445/03

1 AZR 445/03

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1 AZR 445/03

1 AZR 445/03

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