Beschlussfassungen des Betriebsrates in Onlinesitzungen
Der Bundestag hat am 23.04.2020 eine Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes beschlossen, um die Betriebsratsarbeit während der Corona-Pandemie zu vereinfachen und die Handlungs- und Beschlussfähigkeit der Betriebsräte zu garantieren.
Die in § 129 BetrVG neu eingefügten „Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ räumen die Möglichkeit ein, mittels Video- und Telefonkonferenz an Betriebsratssitzungen teilzunehmen und Beschlüsse zu fassen. Zur Wahrung des Grundsatzes der Nichtöffentlichkeit von Betriebsratssitzungen muss allerdings sichergestellt werden, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine Aufzeichnung der Sitzungen ist nicht zulässig. Teilnehmer müssen ihre Anwesenheit gegenüber dem Vorsitzenden in Textform bestätigen. Diese Teilnahmebestätigungen sind der Sitzungsniederschrift beizufügen.
Vergleichbare Regelungen wurden auch für weitere Gremien (z.B. Gesamtbetriebsrat, Konzernbetriebsrat, Sprecherausschuss, Europäischer Betriebsrat, SE-Betriebsrat) beschlossen.
Da es sich um Sonderregelungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie handelt, ist vorgesehen, dass sie rückwirkend vom 01.03.2020 bis zum 31.12.2020 gelten.
Derzeit stehen jedoch noch die Zustimmung des Bundesrates und die Verkündung im Bundesgesetzblatt aus. Die nächste Plenarsitzung des Bundesrates ist für den 15.05.2020 geplant. Anschließend muss das Gesetz noch veröffentlicht werden. Es tritt dann am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Deshalb dürfte mit einem Inkrafttreten der Regelung zwischen dem 15. und 20. Mai zu rechnen sein.