Betriebsverfassungsrecht

Für die betriebliche Arbeit ist das Betriebsverfassungsgesetz längst zentrales Element der Rechtsgestaltung. Die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten bei Einstellung, Eingruppierung, Versetzung oder Kündigung gehört ebenso dazu wie die Ausgestaltung sozialer Angelegenheiten.

Das Betriebsverfassungsrecht ist unsere besondere Domäne. Ob es um die Ordnung im Betrieb, die Verteilung der Arbeitszeit, Zahlung von Zulagen oder die Nutzung von EDV geht: Immer ist der Betriebsrat zu beteiligen und kann verlangen, an der betrieblichen Regelung mitzuwirken. Wir sind seit vielen Jahren im Betriebsverfassungsrecht tätig, manche von uns fast ausschließlich. Uns sind kaum noch Fragen neu, und doch erhalten Sie von uns keine Standardantworten, sondern eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre Probleme; auf der Basis unserer Erfahrungen, juristisch einwandfrei und passend für Ihren Betrieb. Wir unterstützen Sie bei Entwurf, Ausarbeitung und Verhandlung der Betriebsvereinbarungen – und wenn es sein muss, auch bei der Durchsetzung dessen, was Sie vereinbart haben.