Kündigung

Wenig ist so einschneidend wie eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Sind Sie Arbeitnehmer, so kann Ihnen die wirtschaftliche Grundlage Ihres Lebens verloren gehen, wenn die Kündigung wirksam ist. Für den Arbeitgeber hingegen bedeutet eine unwirksame Kündigung ein erhebliches wirtschaftliches Risiko – zumal dann, wenn er nach einem langen Prozess das Entgelt für viele Monate nachzahlen muss, ohne dass der gekündigte Arbeitnehmer gearbeitet hat.

Bei Kündigungen wird nach ihrer Art zwischen ordentlichen (fristgemäßen) und außerordentlichen (fristlosen) und nach ihrer Begründung zwischen betriebsbedingten, personenbedingten (z.B. Krankheit) und verhaltensbedingten Kündigungen unterschieden. Allen ist gemein, dass sie als rechtmäßig gelten, wenn nicht binnen einer Frist von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhoben wird. Was sich aber in der Kürze so einfach anhört, kann in der Praxis außerordentlich vielgestaltig erscheinen. Um Ihnen einen Eindruck davon zu vermitteln, haben wir in der rechten Spalte aktuelle Informationen zum Kündigungsrecht zusammengefasst.

Bei einer Kündigung kommt es deshalb ganz erheblich auf die Prozessvertretung an. Aber viele entscheidende Weichen, die über Obsiegen oder Unterliegen im Prozess und die Höhe einer etwaigen Abfindung entscheiden können, werden schon vor Ausspruch der Kündigung gestellt. Warten Sie deshalb nicht, bis es zu spät ist. Kommen Sie rechtzeitig zu uns, damit wir gemeinsam Wege suchen können, um Ihr Problem zu lösen.