LAG Baden-Württemberg: Anfechtung eines Arbeitsvertrages wegen gefälschten Zeugnisses
Ein Universalschweißer hatte sich nach seiner Ausbildung bei der Beklagten beworben und dabei ein gefälschtes Abschlusszeugnis vorgelegt in dem er die Benotung der schriftlichen Prüfung von „ausreichend“ in befriedigend” und der praktischen Prüfung von „befriedigend“ in “gut” geändert hatte. Daraufhin wurde er eingestellt. 8 ½ Jahren später erfuhr die Beklagte von der Fälschung und erklärte die Anfechtung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung. Der Mitarbeiter erhob Klage und verwies darauf dass er eine hervorragende Arbeitsleistung erbracht und eine überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft für die Firma gezeigt habe. Darüber hinaus sei es treuwidrig nach einer so langen Beschäftigungszeit den Arbeitsvertrag wegen falscher Angaben in einem bei Einstellung vorgelegten Zeugnis anzufechten.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg schloss sich der Ansicht des Arbeitsgerichts an und wies die Berufung des Klägers zurück sowie die Klage auf Weiterbeschäftigung ab. Die Anfechtung des Arbeitsvertrages sei wirksam erfolgt weil der Kläger die Beklagte durch die Vorlage der gefälschten Zeugnisse im Hinblick auf seine beruflichen Kenntnisse getäuscht und damit seine Einstellungschancen verbessert habe. Die Vorlage dieses gefälschten Zeugnisses habe zu dem Abschluss des Arbeitsvertrages geführt. Die Anfechtung verstoße auch nicht gegen Treu und Glaube. Trotz seiner guten Arbeitsleistung habe er den Arbeitgeber bei der Einstellung in seiner Willensfreiheit auf schwere Weise beeinträchtigt. Der Arbeitgeber habe ein berechtigtes Interesse daran dass ihm bei der Einstellung ein unverfälschtes Zeugnis vorgelegt werde. (LAG Baden-Württemberg vom 13.10.2006 Az. 5 Sa 25/06)