LAG Berlin-Brandenburg: Lebensaltersstufen in BAT verstoßen gegen das AGG

Die im Bundesangestelltentarifvertrag geregelte Vergütung nach Lebensalter stellt nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg eine unzulässige Diskriminierung Lebensjüngerer dar und ist deshalb rechtswidrig.

Ein 39jähriger Angestellten des Landes Berlin hatte eine Vergütung entsprechend der Lebensaltersstufe 47 Jahre begehrt. Der BAT findet im Land Berlin aufgrund eines Anwendungstarifvertrages noch immer Anwendung.
Das Gericht hat in der Vergütungsregelung des BAT, soweit die Vergütung mit steigendem Alter aufgrund der “Lebensaltersstufen” ansteigt, eine unzulässige Diskriminierung wegen des (geringeren) Alters gesehen, weil dabei alleine auf der Grundlage des Lebensalters eine unterschiedliche Vergütung gewährt werde. Das sei unwirksam, so dass der Kläger die höhere Vergütung beanspruchen könne. (LAG Berlin-Brandenburg, Az.: 20 Sa 2244/07)

Aktenzeichen:

20 Sa 2244/07

20 Sa 2244/07