LAG Rheinland-Pfalz: Kündigung wegen Nichteinhaltung der Arbeitszeit
Ein Arbeitnehmer wurde seit vielen Jahren als Reiniger beschäftigt. In diesem Zeitraum erteilte ihm sein Arbeitgeber eine Vielzahl schriftlicher Abmahnungen, u. a. wegen Nichteinhaltung der Arbeitszeit und wegen Erledigung privater Angelegenheiten während der Arbeitszeit. Nachdem er seinen Arbeitsplatz 10 Minuten zu früh verließ, sprach der Arbeitgeber eine ordentliche Kündigung aus.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass die Kündigung rechtmäßig erfolgte. Trotz der langen Betriebszugehörigkeit sei diese nicht als sozialwidrig anzusehen. Aufgrund der Vielzahl der Verstöße sei nicht zu erwarten, dass der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten zukünftig ordnungsgemäß erfüllen werde. (LAG Rheinland-Pfalz vom 13.04.2005, Az. 10 Sa 925/04)