LAG Schleswig-Holstein: Massive sexuelle Belästigung durch Vorgesetzten
Einem seit 33 Jahren im öffentlichen Dienst tätigen Vorgesetzten wurde von zwei ihm unterstellten Mitarbeiterinnen vorgeworfen dass er sie mehrfach sexuell belästigt habe. Aufgrund der Vorwürfe sprach der Arbeitgeber eine außerordentliche fristlose Kündigung aus. Gegen diese erhob der Mitarbeiter eine Kündigungsschutzklage.
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Aufgrund der Beweisaufnahme stehe fest, dass der Kläger die beiden Mitarbeiterinnen über Jahre hinweg gegen deren Willen auf sexuelle Weise körperlich berührt habe. Darüber hinaus habe er Bemerkungen sexuellen Inhaltes gemacht und einmal drei pornografische Darstellungen gezeigt. Diese Verhalten stellten sexuelle Belästigungen dar und könnten trotz der langen Betriebszugehörigkeit und des tarifvertraglichen Ausschlusses der ordentlichen Kündigung eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Die sexuelle Belästigung durch einen Vorgesetzten sei als besonders verwerflich anzusehen. (LAG Schleswig-Holstein vom 27.09.2006 Az. 3 Sa 163/06)
3 Sa 163/06