Spezialfragen des Arbeitsverhältnisses – Grundlagen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts
Neben der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten bilden die Spezialfragen aus dem Arbeitsverhältnis für die Betriebsratsarbeit und die Auswirkungen auf die ArbeitnehmerInnen eine wichtige Rolle. Das Seminar beschäftigt sich mit individuellen arbeitsrechtlichen Problemen der Entgeltzahlung, dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement, den Haftungsfragen im Arbeitsverhältnis. Ebenso werden Personalplanungsintrumente, sowie Spezialfragen des Kündigungsrechts behandelt.
Neben der Mitbestimmung in sozialen und personellen Angelegenheiten bilden die Spezialfragen aus dem Arbeitsverhältnis für die Betriebsratsarbeit und die Auswirkungen auf die ArbeitnehmerInnen eine wichtige Rolle. Das Seminar beschäftigt sich mit individuellen arbeitsrechtlichen Problemen der Entgeltzahlung, dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement, den Haftungsfragen im Arbeitsverhältnis. Ebenso werden Personalplanungsintrumente, sowie Spezialfragen des Kündigungsrechts behandelt.
In vier Bausteinen Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht werden die Grundlagen vermittelt, die jeder Betriebsrat braucht. Diese Bausteine sind jeder für sich abgeschlossen, aber alle vier sind zusammen die Voraussetzung, grundlegende Kenntnisse von der Einstellung bis zur Kündigung zu erwerben. Diese Kenntnisse stellen eine wesentliche Voraussetzung für eine qualifizierte Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerinnen durch den Betriebsrat dar. Es bedarf für die Tätigkeit im Betriebsrat umfassender Kenntnisse des Arbeitsrechts, und zwar nicht nur der gesetzlichen Bestimmungen, der Verfahrensvorschriften und Rechtsprechung, sondern insbesondere auch deren Anwendung im jeweiligen Einzelfall.
Entgelt ohne Arbeitsleistung
- § 616 BGB und sein Verhältnis zum Tarifvertrag
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und im Mutterschutz
- Urlaubsentgelt, Feiertagsentgelt
- Arbeitsunfähigkeit und Urlaub
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliche Übung
- Rechtscharakter der betrieblichen Übung
- Voraussetzungen der betrieblichen Übung
- Beseitigung durch gegenläufige betriebliche Übung?
- Beseitigung durch Betriebsvereinbarung?
Haftung des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis
- Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung gegenüber dem Arbeitgeber
- Haftung gegenüber ArbeitskollegInnen
- Haftung gegen Dritte
Beteiligung des Betriebsrats in allgemeinen und personellen Angelegenheiten, §§ 92 – 95 BetrVG
- Personalplanung
- innerbetriebliche Stellenausschreibung
- Mitarbeitergespräche und Zielvereinbarungssysteme
- Auswahlrichtlinien
Spezialfragen des Kündigungsrechts
- der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz
- fristlose Kündigung, Kündigung von schwerbehinderten Menschen etc.
Zielgruppe:
- Mitglieder von Betriebsräten
- Führungskräfte und Verantwortungsträger
- Vertrauenspersonen schwerbehinderter Menschen
Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht
14.06.2010 – 18.06.2010, Leipzig
Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.