Umgang mit dem Betriebsrat – Workshop für Führungskräfte

Wenn in einem Betrieb erstmalig ein Betriebsrat gewählt wurde, müssen auch Führungskräfte darauf reagieren. Dieses Seminar soll dazu dienen, die Bildung eines Betriebsrats nicht nur als Einschränkung zu begreifen, sondern die Chancen zu erkennen, die für ein Unternehmen mit der Wahl eines Betriebsrates eröffnet werden. Ferner soll das Seminar Grundzüge der Mitbstimmungsrechte des Betriebsrats vermitteln.

Die Themen im Einzelnen:
  • Die Grundlagen der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Das Gebot vertrauensvoller Zusammenarbeit
  • Betriebsrat und Arbeitskampf
  • Die Stellung der Gewerkschaften
  • Die Rechtsquellen im Arbeitsverhältnis
  • Intensität der Mitwirkungsrechte
  • § 87 BetrVG als Grundnorm der Mitbestimmungsrechte
    • Grundzüge der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates
    • Einigungsstelle als Mittel der Konfliktlösung
    • Die einzelnen Tatbestände von § 87 BetrVG
    • Die Mitbestimmung ein Eilfällen und in Notfällen
  • Die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (§ 99 BetrVG)
    • Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung
    • Die Information des Betriebsrats
    • Reaktionsmöglichkeiten des Betriebsrats
    • Vorläufige Durchführung personeller Einzelmaßnahmen
    • Individualrechtliche Folgen fehlerhafter Beteiligung des Betriebsrats
  • Die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen gem. § 102 BetrVG
  • Die Rechtsstellung der Betriebsratsmitglieder
  • Dozent/en:

    Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Ort:

    Göttingen