Unternehmenstransaktionen (Mergers & Acquisitions)
Der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen sind auch für mittelständische Unternehmen ein sehr beratungsintensiver Bereich. Aus dem Blickwinkel des operativen Geschäfts ist es naturgemäß nahezu unmöglich, sämtliche Risiken, die sich aus einem Unternehmenskauf ergeben können, zielsicher einzuschätzen. Als erfahrene Verhandlungspartner und wirtschaftlich geprägte Persönlichkeiten stehen wir unseren Mandanten bei diesen wichtigen Entscheidungen zur Seite.
Nach einem rechtskräftigen Urteil des OLG Oldenburg (22.6.2006 – 1 U 34/03, DStR 2007, 635) kann ein Geschäftsführer einer GmbH persönlich für den Verlust aus einem nachteilhaften Unternehmenskauf haften, wenn er eine umfassende Due Diligence unterlässt, sofern nicht auf anderem Wege ausreichende, gesicherte Erkenntnisse über das zu erwerbende Unternehmen vorliegen. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl der richtigen Partner für eine umfassende Due Diligence und bei der Durchführung rechtlicher Überprüfungen der Risiken aus dem Kauf eines Unternehmens.