Was hat die „GroKo“ vor und wie können sich Betriebsräte vorbereiten
Die Mitglieder der SPD haben ihre Zustimmung zur großen Koalition von CDU, CSU und SPD („GroKo“) gegeben und die neue Regierung ist im Amt. Der Koalitionsvertrag beschreibt auf 185 Seiten, welche Schwerpunkte die neue Regierung setzen und welche Vorhaben sie umsetzen möchte. Ein erheblicher Teil dieser Planungen betrifft das Arbeitsrecht. Es ist damit zu rechnen, dass die Koalition an verschiedene Gesetzesinitiativen der SPD aus der letzten Legislaturperiode anknüpfen wird, so dass schon heute Konturen der zu erwartenden Neuregelungen erkennbar sind. Die zu erwartenden Änderungen werden voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf die Arbeit von Betriebsräten haben.
Mit diesem Workshop wollen wir die Inhalte des Koalitionsvertrages im Arbeitsrecht und der Energiepolitik und die Konsequenzen für die Arbeit der Betriebsräte darstellen und in die Entwicklung der jüngeren Rechtsprechung einordnen.
- Ausweitungen des Mindestlohns durch Gesetz und Tarifvertrag
- Einschränkungen befristeter Arbeitsverträge
- Erleichterungen von Teilzeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung
- Einschränkungen der Arbeitnehmerüberlassung
- Ausbau der Rechte des Leiharbeitnehmers
- Bekämpfung von Scheinwerkverträgen
- Verdrängung von Minderheitsgewerkschaften
- Frauenquote in Aufsichtsrat und Management
- Vergütungsregelungen für Führungskräfte
- Datenschutz im Arbeitsverhältnis
- Schutz von Whistleblowing
Zielgruppe:
- Mitglieder von Betriebsräten
- Mitglieder von Personalräten
- Mitglieder von Wirtschaftsausschüssen
- Mitglieder von Aufsichtsräten
- Führungskräfte und Verantwortungsträger
- Rechtsanwalt Rolf-Christian Otto, Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Rechtsanwältin Astrid Siebert
Das Seminar wird vom Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. (IPAA) veranstaltet und steht den Mitgliedern von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Aufsichtsräten der am IPAA beteiligten Unternehmen offen. Anmeldungen bitte direkt beim Veranstalter.