DR. ASTRID DOTTING

  • Geboren 1982 in Kassel
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen
  • Rechtsreferendariat im OLG-Bezirk Frankfurt am Main
  • Wissenschaftliche Tätigkeit an der Universität Kassel und der Georg-August-Universität Göttingen

Rechtsanwältin (Bundesrepublik Deutschland)
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Partnerin der Gesellschaft

Standort: Kassel

Assistentin: Frau Ruddock

Telefon: 05 61 / 788099-14
Telefax: 05 61 / 788099-25
eMail: dotting@mosebach-partner.de

Dr. Astrid Dotting spezialisierte sich bereits während ihres Studiums auf das Arbeitsrecht. In ihrer Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Göttinger Institut für Arbeitsrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Rüdiger Krause konzentrierte sie sich insbesondere auf das Mitbestimmungsrecht und fertigte ihre Dissertation zum Thema Arbeitnehmermitbestimmung in supranationalen Gesellschaftsformen am Beispiel der SPE an.

Von 2010 bis zu ihrem Eintritt in die Kanzlei Mosebach, Otto & Partner am 1. Januar 2013 arbeitete sie als Rechtsanwältin in einer internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Rechtsanwaltsgesellschaft. Während dieser Zeit veröffentlichte sie verschiedentliche Fachbeiträge in den Bereichen Stiftungsrecht und Corporate Governance.

Dr. Astrid Dotting arbeitet heute weit überwiegend im Arbeitsrecht mit Schwerpunkt im Betriebsverfassungsrecht und im Kündigungsrecht.

Im Betriebsverfassungsrecht berät und vertritt sie sowohl bei Betriebsänderungen (Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen) als auch beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu betriebsalltäglichen Themen wie Arbeitszeit, Einführung und Nutzung von IT-Systemen oder der Vereinbarung von Grundlagen zur Gefährdungsbeurteilung. Im Kündigungsrecht ist sie bundesweit als Prozessanwältin vor Gericht aktiv.

Darüber hinaus ist Dr. Astrid Dotting u.a. für das Institut für Personalführung, Arbeitsrecht und Arbeitswirtschaft e.V. und den Hessischen Verwaltungsschulverband als Dozentin im Arbeitsrecht tätig.

Veröffentlichungen (Auszug):

  • “Keine Verpflichtung der Mitarbeitervertretung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten”, ZMV 2/2020, S. 72 ff.
  • “Einigungsstellenverfahren nach MAVO – ein untaugliches Instrument?”, ZMV 5/2019, S. 237 ff.

WILFRIED MOSEBACH

ROLF-CHRISTIAN OTTO

DR. NORBERT GESCHER

ADRIAN KALB

EVA FUCHS

CLAUDIA TASCH-DREILING

TAMARA PRENZEL

PROF. DR. BERNHARD NAGEL