BAG: Kein Anspruch auf sogenannte „Schlussformel“ im Arbeitszeugnis
Die Parteien des Rechtsstreits hatten sich in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich unter anderem auf die Erteilung eines qualifizierten, wohlwollenden Arbeitszeugnisses verständigt. Die Beklagte übermittelte dem Kläger in der Folge ein Arbeitszeugnis, das zusammenfassend mit der Bewertung „zu unserer vollen Zufriedenheit“ endete. Eine sogenannte Schlussformel, mit der der Arbeitgeber dem ausscheidenden Arbeitnehmer für seine Dienste dankt, sein […]