BAG: Rechtswidrigkeit eines halbierten Nachtarbeitszuschlags für Schichtarbeit
Der Kläger ist Arbeiter in einer Brauerei und ist dort in Schichtarbeit eingesetzt. Nach dem Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Brauereien und deren Niederlassungen in Hamburg und Schleswig-Holstein ist für Arbeit im Schichtdienst in der Nachtschicht von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ein Zuschlag von 25 % zum Stundenentgelt, während für dieselben […]