Berechnung der Betriebsrente: Regelung für Teilzeitbeschäftigte gilt nicht ohne weiteres auch für Arbeitnehmer in Altersteilzeit
Das BAG hat am 17.04.2012 entschieden (AZ. 3 AZR 280/10), dass im Hinblick auf eine Versorgungsordnung, wonach sich die Betriebsrente einerseits für Vollzeitbeschäftigte nach Maßgabe des durchschnittlichen Beschäftigungsgrades während der gesamten Dienstzeit und andererseits für Teilzeitbeschäftigte nach Maßgabe des Beschäftigungsumfangs nur der letzten Jahre berechnet, durch Auslegung zu ermitteln ist, ob für Arbeitnehmer in Altersteilzeit […]