BAG: Rechtsfolge einer nicht nur vorübergehenden Arbeitnehmerüberlassung
Die Beklagte zu 1. betreibt Krankenhäuser. Die Beklagte zu 2. Ist eine Tochtergesellschaft der Beklagten zu 1. und verfügt über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Der Kläger wurde im Jahr 2008 […]