SG Dresden: Schussverletzung im Home Office kein Arbeitsunfall
Ein Überfall auf einen Mitarbeiter, der im eigenen Haus im Home Office arbeitet, stellt nur dann einen Arbeitsunfall dar, wenn ein Zusammenhang zwischen dem Überfall und der betrieblichen Tätigkeit besteht. Der Kläger arbeitete als Versicherungsangestellter im Home Office in seinem Wohnhaus in Dresden. Nachdem es geläutet hatte, öffnete er die Haustür und wurde sofort von […]